Österreich regelt seine Photovoltaik-Förderung neu. Großanlagen ab 200 kWp werden neu in die Tarifförderung aufgenommen, und die Investitionsförderung wird auf Anlagen mit bis zu 50 kWp Leistung erweitert. Kleinere Anlagen haben dagegen das Nachsehen, sie sollen komplett aus der Tarifförderung fallen.
Das steht im Gesetzesentwurf zum neuen EAG
Kaum hat das österreichische Umweltministerium den Gesetzesentwurf zum neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgelegt, zeigt sich die Photovoltaik-Branche verärgert. Denn kleinere PV-Anlagen zwischen 5 und 20 kWp sollen aus der Tarifförderung fallen und damit keine Vergütung mehr für ins Netz eingespeisten Überschussstrom bekommen. Die bisherige Regelung sah eine garantierte Abnahme für 13 Jahre vor, zuletzt für 7,67 Cent pro Kilowattstunde. Dafür werden Anlagen ab 200 kWp neu in die Tarifförderung aufgenommen.
Kleine Anlagen bis 20 kWp haben damit künftig nur noch Anspruch auf die Investitionsförderung, also auf einen Zuschuss beim Kauf. Sie liegt bei 250 Euro pro kWp und wird auch nach dem Wegfall der Tarifförderung nicht oder „nicht nennenswert“ erhöht, sagte Umweltministerin Gewessler. Somit stehen kleine Anlagen jetzt deutlich schlechter da als vorher.
Um das auszugleichen, erwägt das Umweltministerium zwar, kleinere Anlagen in die neue Marktprämie einzubeziehen. Diese bekommt diejenige Anlage, die bei einer Ausschreibung mit dem niedrigsten Preis in den Markt geht. Das dürfte sich für die Betreiber von kleinen Anlagen aber nicht lohnen.
Investitionsförderung: Die neuen Regelungen ab Jänner 2021
Bei der Investitionsförderung sind jetzt bis zu 50 kWp einer Anlage förderfähig. Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionskostenzuschuss. Seit 22.12.2021 gelten diese Fördersätze für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen:
- 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
- 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
- 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
Eine PV-Anlage mit 12 kWp Leistung bekommt also 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro Förderung. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro pro kWp.
Die Investitionsförderung steht natürlichen und juristischen Personen offen.
Die aws Investitionsprämie für Photovoltaik- und Speicheranlagen
Juristische Personen können außerdem bis Ende Februar 2021 die aws Investitionsprämie beantragen. Sie fördert netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit oder ohne Stromspeicher (Betriebsgebäude) oder Freiflächen. Bei bestehenden landwirtschaftlichen PV-Anlagen ist zudem die Nachrüstung von Stromspeichern möglich.
Förderfähig sind:
- PV-Module
- Wechselrichter
- Aufständerungen, Nachführsysteme (sowohl ein- als auch zweiachsig)
- Stromspeicher
- Schaltschrankumbau
- Blitzschutz
Die Fördersätze:
- 14% der förderfähigen Investitionskosten
- Minimales förderbares Investitionsvolumen pro Antrag: 5.000 Euro (ohne USt.)
- Maximales förderbares Investitionsvolumen: 50 Mio. Euro (ohne USt.) pro Unternehmen
Bei der aws Investitionsprämie gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen bei der Anlagengröße. Das neue Förderungsprogramm soll die österreichische Wirtschaft in der Corona-Krise unterstützen.
Quellen / Weiterlesen
Hallo PV-Interessenten!
Ich muss hier meine große Enttäuschung zur neuen PV-Förderung kundtun:
Dass es eine so massive Verschlechterung der Förderung der kleineren Anlagen (bes. die bis 50 kWp) gibt, ist ein großer Rückschritt.
Da redet die Umweltministerin immer von der „Bürgerenergiewende“ und tun genau das Gegenteil – wirft den kleinen Bürgern die die Anlagen bis 20 kWp bauen wollen einen Prügel nach dem andern in den Weg.
1. wird für die Anlagen bis 20 kWp kein Tarif mehr möglich – massive Verschlechterung in der Wirtschaftlichkeit Anlagen um mehrere Jahre
2. nur mehr „Almosen“ für die installierten kWp über 20 – ebenfalls Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit
Braucht nur noch der 3. Prügel in den nächsten Tagen kommen:
Die Österreicher warten schon seit Tagen auf eine Tarifverordnung der Umweltministerin (Gewessler) über den Einspeisetarif 2021.
Zur Erläuterung: Der Entwurf des neuen EAGs war so mäßig, dass es heftige Kritik und viele Verbesserungsvorschläge gab und das Gesetz nicht rechtzeitig fertig wurde. So Entschloss man sich die OeMAG-Tarifförderung nochmals aufzulegen. Ab 12. 1. 2021 sind wieder Anträge möglich. Jedoch wird es falls die Umweltministerin keine Verordnung mehr bringt, zu einer 8%igen Einspeisetarifverringerung kommen. Hier ist die nächste Verschlechterung der PV Förderung.
Da redet die Ministerin in ihren Sonntagsreden vom massiven Ausbau der Ökostromproduktion, von der führenden Rolle der Photovoltaik und 100% Strom ab 2030.
Als langjähriger Ökostromproduzent und Berater für PV bin ist echt demotiviert, ich möchte sagen ich fühle mich „verarscht“. Ich hätte eigentlich noch den Ausbau meiner PV auf meinem Haus/Hof vor gehabt und gerne unser Dach noch von derzeit 70 kWp auf gut 90 „angefüllt“.
Sollte es (mangels fehlender Tarifverordnung in den nächsten Tagen) zur befürchteten Kürzung des Einspeisetarifes oder auch mit einer Verordnung zu einer Kürzung kommen, werde ich den Ausbau nicht realisieren.
Und eines möchte ich der Ministerin auch sagen: wenn sie weiter so gegensätzlich zu ihren Ankündigungen handelt und weiter so massiv die PV-Förderbedingungen verschlechtert (oder diese zulässt), kann ich jedem nur empfehlen: schieß Sie auf den Mond, es kann für „Sonnenbefürworter“ mit jeder oder jedem anderen nur besser werden.
Robert G.