In Österreich ist die Sonneneinstrahlung durchschnittlich um 10% höher als in Deutschland. Das Umweltbundesamt Österreichs hat ambitionierte Ausbauziele für Ökostrom formuliert, alleine die Photovoltaik soll bis 2020 1,2 TWh Strom beisteuern. In diesem Artikel werden einige Programme vorgestellt, mit denen die Photovoltaik in Österreich gefördert wird.
Es gibt in Österreich folgende bundesweite Förderprogramme:
- Einspeisung von Solarstrom nach dem Tarif laut Ökostromgesetz
- Investitionsförderung für kleine Solaranlagen durch den Energie- und Klimafonds
- Investitionsförderung für Stromerzeugung in Inselanlage auf Basis erneuerbarer Energieträger
Im Folgenden werden die einzelnen Programme kurz vorgestellt.
Einspeisung von Solarstrom nach dem Tarif laut Ökostromgesetz
Das Ökostromgesetz, dass dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Struktur ähnlich ist, sieht für verschiedene Arten von Solar-Anlagen unterschiedliche Einspeisetarife vor. Das Ökostromgesetz ist seit 2002 in Österreich in Kraft. Allerdings sind erst seit 2011 die Konditionen derartig attraktiv, dass es erst seitdem zu einem nennenswerten Zubau an Photovoltaikanlagen in Österreich gibt. Für die Photovoltaik liegt der Schwerpunkt der Förderung auf gebäudeintegrierte Solar-Anlagen. Es werden aber auch Aufdach- und Freiflächenanlagen gefördert. Strom aus gebäudeintegrierte Anlagen werden seit 2013 mit 18,12 Cent pro kWh vergütet, andere Anlagen zwischen 5 kWp und 500 kWp mit 16,59 Cent pro kWh. Die Tarife gelten für 13 Jahre.
Investitionsförderung für kleine Solaranlagen durch den Energie- und Klimafonds
Seit April 2013 läuft die neuste Runde der Investitionsförderung von kleinen Solar-Anlagen durch den Energie- und Klimafonds. Für dieses Programm stehen 36 Mio. Euro zur Verfügung und es sollen etwa 24.000 Anlagen damit gefördert werden. Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen werden mit 300 € pro kWp gefördert, gebäudeintegrierte Anlagen sogar mit 400 Euro pro kWp. Diese Förderung gilt nur für Anlagen die nicht größer als 5 kWp sind, also Kleinanlagen. Die Förderung kann nur von Privatpersonen beantragt werden und es werden maximal 30% der gesamten Investitionssumme gefördert. Eine weitere Bedingung ist, dass die Anlage 12 Wochen nach der Registrierung für das Förderprogramm fertig errichtet wird. Im Anschluss kann erst die Förderung beantragt werden, also nachdem der Nachweis der Errichtung erbracht wurde. Die Fördergelder werden aber mit der Registrierung schon reserviert. Eine Registrierung war bis zum 30. November 2013 möglich, derzeit wird auf eine neue Finanzierungsrunde gewartet. Das Programm war ein voller Erfolg und u.a. aufgrund dieses Programms gab es 2013 in Österreich einen Rekordzubau an Solaranlagen.
Investitionsförderung für Stromerzeugung in Inselanlage auf Basis erneuerbarer Energieträger
In Österreich werden Inselanlagen zum Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbarer Energie durch den Kommunalkredit Public Consulting GmbH gefördert. Hierbei kann die Erzeugung des Stroms über Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Blockheizkraftwerk oder Windkraftanlagen erfolgen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die keinen Zugang zum öffentlichen Stromnetz haben. Es werden je nach Ausgestaltung der Anlage bis zu 30% der Investitionskosten gefördert (bei Forschungsprojekten auch bis zu 35%). Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen.