Mieter in Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer können künftig leichter eine private Ladesäule installieren. Sie bekommen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Damit fällt eine große Hürde für Bewohner von Mehrfamilienhäusern weg, die kaum Möglichkeiten haben, Elektroautos zuhause zu laden.
ADAC-Studie zeigt Mangel an Ladestationen in Tiefgaragen
Bisher gibt es nur wenige Ladestationen in Tiefgaragen, das zeigte eine Studie des ADAC im Jahr 2019. Der Untersuchung zufolge verfügen nur vier Prozent der 4.800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen über einen Stromanschluss. Noch weniger, nämlich zwei Prozent, verfügen über eine Ladesäule oder Wallbox für Elektroautos. Wollten Mieter oder Wohnungseigentümer selbst auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit installieren, ging das bisher nur, wenn sämtliche Miteigentümer bzw. der Vermieter einverstanden waren.
Das soll jetzt einfacher werden. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die gerade vom Bundeskabinett beschlossen wurde, bekommen Wohnungseigentümer und Mieter Rechtssicherheit. Ihnen kann künftig der Einbau einer Ladestation oder einer Wallbox auf eigene Kosten nicht mehr verwehrt werden. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität“, sagte Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz.
Der ADAC begrüßte die neue Regelung
Der ADAC sprach von einem wichtigen Schritt, um das Fahren und Laden eines Elektroautos für einen großen Teil der Bevölkerung praktikabler und damit attraktiver zu machen. Karsten Schulze, der Technikpräsident des ADAC, sagte: „Elektroautos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.“
Zustimmung auch vom BDEW
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW äußerte sich ebenfalls positiv. „Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz räumt der Bundestag heute endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der Erfolg der Elektromobilität entscheide sich vor allem im Privaten, denn über 80 Prozent der Ladevorgänge fänden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Deshalb sei der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs, sagte Andreae.
Quellen / Weiterlesen
Weg frei für E-Ladesäulen in privaten Tiefgaragen | ADAC
Neues Wohnungsgesetz: Bundestag beschließt Anspruch auf Einbau von E-Ladesäulen | IWR Online
Bildquelle: Pixabay
Tschakkaaa! Geht doch!
Wenn sogar der ADAC das gut findet…