Neue Förderungen für die Elektromobilität

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Die Bundesregierung plant neue Förderungen für die Elektromobilität. Um den Absatz von Elektroautos anzukurbeln, sollen Elektro-Dienstwagen weiter begünstigt werden. Auch Elektro-Lieferwagen, Dienstfahrräder und Jobtickets stehen im Fokus der Pläne, für die Bund, Länder und Gemeinden mit Steuer-Mindereinnahmen in Milliardenhöhe rechnen müssen.

Wie der Bund Elektro-Dienstwagen fördert

Der Gesetzesentwurf sieht Sonderabschreibungen für Elektro-Dienstwagen vor sowie die Verlängerung der für sie geltenden Steuervergünstigungen. Diese Förderungen will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) jetzt länger laufen lassen als geplant. Zwar sind die Neuzulassungen von Elektroautos gestiegen, liegen jedoch insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die E-Mobilität stärker zu fördern, ist auch Teil der Bemühungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz.

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Seit Anfang 2019 gilt eine steuerliche Sonderregelung für Arbeitnehmer, die einen elektrischen Dienstwagen bzw. ein Hybridfahrzeug fahren und dieses auch privat nutzen. Sie müssen nicht wie üblich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur die Hälfte, also 0,5 Prozent. Diese Regelung sollte eigentlich Ende 2021 auslaufen, soll nun aber bis 2030 verlängert werden. So sollen Unternehmen mehr Planungssicherheit bekommen.

Die Steuervorteile bei Dienstfahrrädern sollen ebenfalls länger laufen: Die kostenlose Überlassung von Dienstfahrrädern ist für Angestellte seit 2019 steuerfrei. Auch diese Regelung soll nun erst im Jahr 2030 enden und nicht wie geplant schon 2021.

Mehr Elektroautos für den Gebrauchtwagenmarkt

Dem Finanzminister zufolge soll die Maßnahme auch bewirken, dass schnell mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen. Die 0,5-Prozent-Regel für Elektro-Dienstwagen wurde 2019 eingeführt, weil Elektrofahrzeuge als Dienstwagen wegen der höheren Anschaffungskosten weniger attraktiv sind als Verbrenner. Offenbar war die Maßnahme erfolgreich: Wie der Verband der Automobilindustrie (VDA) meldete, wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres 58 Prozent mehr Elektro-Dienstwagen zugelassen. Damit stieg die Zahl der elektrischen Dienstwagen in Deutschland auf 16.900 Fahrzeuge.

Der VDA äußerte sich deshalb positiv zur geplanten Verlängerung. Dienstwagen spielten beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle, so der Verband. Sie kämen bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden dann meist von privaten Haltern erworben.

Sonderabschreibung für elektrische Lieferwagen

Finanzminister Scholz hat neben den E-Dienstwagen auch elektrische Lieferfahrzeuge im Visier. Für diese soll ab 2020 eine Sonderabschreibung gelten, die einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten beträgt. Sie gilt für gewerblich genutzte kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge mit E-Antrieb. Diese Regelung soll ebenfalls bis 2030 gelten.

Förderung von Job-Tickets

Um mehr Menschen aus dem Auto in Busse und Bahnen zu holen, will Olaf Scholz auch Job-Tickets steuerlich besserstellen. Sie sollen künftig pauschal ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale besteuert werden.

Quellen / Weiterlesen

Regierung baut E-Auto-Förderung aus | Frankfurter Allgemeine
Mehr E-Autos: Bundesregierung bringt milliardenschweres Förderpaket | heise online
Bildquelle: Pixabay

Ajaz Shah ist seit 2010 im Bereich der erneuerbaren Energien in der Projektfinanzierung und dem Projekmanagement für verschiedene Unternehmen tätig. Er arbeitete an Solar- und Windprojekten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 MW in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Tschechien und Frankreich mit. Daneben ist er freiberuflich im Online Marketing tätig. Ajaz hat zusammen mit Stephan Hiller energyload.eu im Oktober 2013 initiiert.

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