200.000 neue Elektroautos bis 2020 durch das Elektromobilitätsgesetz

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Elektrofahrzeuge haben es bisher immer noch schwer, den nötigen Zuspruch in der Öffentlichkeit zu finden. Viele scheuen die höheren Anschaffungskosten. Ebenso bemängeln viele, dass diese Fahrzeuge nur einen begrenzten Aktionsradius besitzen und das Netz an Stromzapfsäulen eher dünn besiedelt ist. Erst vor wenigen Tagen wurde vom Kabinett das neue Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Es soll die Nachfrage und insbesondere die Attraktivität von Elektrofahrzeugen fördern. Mit diesem Gesetz wird Kommunen die Möglichkeit gegeben, Besitzer von Elektroautos mit besonderen Privilegien auszustatten. Hierzu gehören beispielsweise die Nutzung von Busspuren und eigens ausgerüstete Parkplätze für diese Stromer.

Trotz Kritik soll das Elektromobilitätsgesetz die Verkaufszahlen von Elektroautos erhöhen

Viele Kritiker bezeichnen das Elektromobilitätsgesetz als Papiertiger. Dennoch könnte es, wenn es im Frühjahr 2015 in Kraft tritt, tatsächlich die Verkaufszahlen von Elektroautos in Deutschland nach vorne bringen. Dies hatte auch die Unternehmensberatung Kienbaum mittlerweile berechnet. Das Beratungsunternehmen glaubt, dass durch das Gesetz bis zum Jahr 2020 zusätzlich 200.000 Elektroautos verkauft werden. Unter diesen Voraussetzungen wären mit diesem Verkaufsschub bis 2020 ungefähr 950.000 Elektroautos auf unseren Straßen unterwegs. Immerhin wäre auf diese Weise das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 etwa eine Millionen Stromer auf die Straße zu bringen, fast erreicht. Noch im Februar 2014 wurde davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 ca. 300.000 zusätzliche Elektrofahrzeuge verkauft werden.

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Ansprechpartner sollen vornehmlich Firmen und gewerbliche Kunden sein

Der Hauptgrund für den durch das neue Gesetz möglichen E-Auto-Boom sei eine verstärkte Nachfrage bei gewerblichen Kunden und bei den Firmenwagen, teilte Kienbaum mit. Diese würden die möglichen Kosteneinsparungen wesentlich schneller aufgreifen als die zurückhaltenden privaten Kunden. Unternehmen würden mit E-Autos von einer Zeiteinsparung profitieren, wenn Sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr im Verkehrsstau stehen und auch keine Zeit mehr mit einer aufwendigen Parkplatzsuche vergeuden müssten. Im Idealfall können Stromer-Fahrer auf der freigegebenen Busspur schneller vorankommen und ihre Fahrzeuge auf speziell bereitgestellten Parkplätzen abstellen.

Weitere Anreize können den Verkauf ankurbeln

Das Beratungsunternehmen Kienbaum ist sich sicher, dass der Absatz von Stromern mit weiteren Anreizen noch stärker gefördert werden könnte. Hierzu gehören zum Beispiel Sonderabschreibungen für die Aufwendungen der sogenannten Ladeinfrastruktur. Damit könnten die zurückhaltenden Privatkunden überzeugt werden, wenn diese sich eine eigene Ladestation in der Garage installieren und diese dann steuerlich absetzen können. Somit könnten diese zusätzliches Geld sparen. In die Kienbaumanalyse sind Befragungen von etwa 450 Branchenexperten aus den vergangenen Jahren eingeflossen. Unter ihnen sind Zulieferer und Hersteller aus der Fahrzeugbranche, aber auch Wissenschaftler und Politiker. Ausgehend von ihren bisherigen Studien sehen die Analysten die Entwicklung für den Markt der Elektromobilität eher positiv.

Eine direkte Subvention beim Kauf von E-Autos wäre der falsche Weg

Überraschenderweise ist Kienbaum der Auffassung, dass eine direkte Subvention für den Kauf von Stromern der falsche Weg sei. In vielen Ländern wie zum Beispiel in Norwegen oder in den USA ist es üblich, dass interessierte Käufer mit einer staatlichen Prämie beim Kauf von E-Autos belohnt werden. Wesentlich wichtiger sei jedoch die Innovationskraft der Unternehmen, die in der Elektromobilität eine Zukunft sehen und als Triebfeder für den automobilen Wandel fungieren, so Kienbaum. Dies hinge jedoch nicht von einer kurzfristigen Subventionierung von Autokäufern und der Automobilindustrie sowie einer erhöhten Ausgabe für den Steuerzahler ab. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass das Gesetz sein Ziel erreicht. Letztlich entscheiden die Politiker in den Kommunen vor Ort. Werden die Sonderrechte nicht gewährt, dann bleibt das Elektromobilitätsgesetz tatsächlich nur ein Papiertiger.

Bildquelle: © Johannes Wiesinger / pixelio – www.pixelio.de

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