Die Caterva GmbH hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt hat. In dieser soll das Unternehmen, ein Hersteller von multifunktionalen, vernetzten Stromspeichern, restrukturiert werden, um neue Investoren zu finden.
Die Eigenverwaltung stellt eine Alternative zur Insolvenz dar. Trotz Insolvenzverfahren darf die Caterva GmbH ihren Betrieb im eigenen Namen fortführen. Die eigentliche Sanierung erfolgt später per Insolvenzplanverfahren. Gemäß Insolvenzordnung stellt die Eigenverwaltung ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung eines insolventen Unternehmens dar. Das betroffene Unternehmen kann in der der Eigenverwaltung die Insolvenzmasse weiterhin selbst verwalten. Das Unternehmen unterliegt lediglich der Aufsicht eines Sachwalters.
Es ist schon erstaunlich, dass die Caterva GmbH in der gesamten Pressemitteilung nicht erwähnt, dass sich die Gesellschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet. Insbesondere da die next47 GmbH (eine Siemens-Tochter) Caterva bei der Gründung unterstützt hat und auch Gesellschafter ist. Weitere Gesellschafter sind Caterva-Geschäftsführer Markus Brehler, die kaufmännische Leiterin Gabriele Ellenrieder und der Technische Leiter Dr. Roland Gersch.
Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung der Caterva GmbH vom 02.01.2018:
Neuausrichtung bei Caterva
Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren soll Wachstum sichern
Pullach bei München, 2. Januar 2018 – Mit Restrukturierungsplänen startet die Caterva GmbH in das neue Jahr: Das Caterva-Konzept des vernetzten, multifunktionalen Stromspeichers fand 2017 so großen Anklang, dass sich das Unternehmen jetzt auf schnelles Wachstum einstellen muss. Um sich optimal für die Zukunft aufzustellen, hat Caterva beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt, dem am 22. Dezember 2017 entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet wurde. Das Unternehmen wird sich nun neu ordnen und nutzt die Restrukturierungsphase zudem, um neue Investoren zu gewinnen. Caterva steht bereits in Verhandlungen mit potenziellen Partnern, die an dem schnell wachsenden Markt der PV-Stromspeicher teilhaben möchten.
Die im Jahr 2013 gegründete Caterva GmbH bietet mit der „Caterva-Sonne“ einen Stromspeicher, der sich mit anderen zu einem virtuellen Großspeicher vernetzen lässt. Dessen Bewirtschaftung ermöglicht Zusatzfunktionen (z. B. Netzstabilisierung) und das Erarbeiten von Erlösen, was die Caterva-Sonne für Endkunden wirtschaftlich macht: Mit einer Caterva-Sonne können sich Privathaushalte bis zu 100% mit eigenem, sauberem PV-Strom versorgen und ihre Energiekosten erheblich senken. Caterva ist das weltweit erste Unternehmen, das für die Bereitstellung von Primäregelleistung zur Netzstabilisierung aus haushaltsgroßen, verteilt aufgestellten Stromspeichern zugelassen wurde. Das macht das Caterva-Konzept einzigartig.
Die steigende Beliebtheit der Caterva-Sonne bedingt den schnellen Ausbau des virtuellen Großspeichers. Neue Gesellschafter sollen helfen, die jetzt erforderlichen Investitionen zu leisten, damit Caterva den Ausbau schnell und zielgerichtet umsetzen kann. Zum Geschäftserfolg soll außerdem die dritte Generation des Stromspeichers Caterva-Sonne beitragen – eine deutlich kompaktere Geräteversion, die kurz vor ihrer Markteinführung steht.
Caterva-Geschäftsführer Markus Brehler: „Die Restrukturierung im Rahmen der Eigenverwaltung eröffnet neue Chancen – für uns bei Caterva und für neue Gesellschafter, die am weltweit wachsenden Stromspeicher-Markt und an unserem Know-how zur Speichervernetzung und zum Speichermanagement partizipieren möchten.“ Angesichts der stark gestiegenen Nachfrage und der bevorstehenden Einführung der neuen Stromspeicher-Version ist Brehler überzeugt, dass das Caterva-Team mit seinem Stamm loyaler Mitarbeiter nach der Restrukturierung ein großes Wachstum umsetzen kann.
Für die Kunden der Caterva GmbH ergibt sich im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens keine wesentliche Änderung, die Verträge werden zunächst unverändert fortgeführt.
Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind zunächst gesichert.
Während der Restrukturierungs- und Sanierungsphase wird Dr. Carlos Mack kurzfristig die Geschäftsführung der Caterva GmbH als Generalbevollmächtigter unterstützen. Das Management wird durch Rechtsanwalt Christian Knittel, Partner der im sanierungsrechtlichen Bereich renommierten, überregionalen Kanzlei Brinkmann & Partner, beraten. Als vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht den erfahrenen Restrukturierungs- und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff bestellt.
Bildquelle: © Caterva GmbH