Wer eine Solaranlage baut und betreibt benötigt dringend auch einen adäquaten Versicherungsschutz, die Solarversicherung. Solaranlagen sind zwar mittlerweile technisch sehr zuverlässig, dennoch unterliegt der Bau und Betrieb von Solaranlagen diverser Risiken von außen, z.B. Feuer oder Sturm, welche durch eine Solarversicherung abgedeckt werden. Durch eine fachgerechte Installation können die Schadensrisiken gemindert aber nicht ausgeschlossen werden. Daher benötigt jeder Betreiber einer Solaranlage einen geeigneten Versicherungsschutz, damit die Solaranlage adäquat abgesichert ist. Hierzu haben wir bereits umfassend in unserem Artikel „Solarversicherung: Worauf ist bei der Auswahl zu achten?“ berichtet.
Die sinnvollste Absicherung der Solaranlage erfolgt über die Elektronikversicherung für Solaranlagen. Diese Art der Versicherung wird auch als Solarversicherung oder Photovoltaikversicherung bezeichnet. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei Photovoltaikversicherungen diversen Anbieter und diverse Versicherungsbestandteile. Nachfolgend werden die wichtigsten unterschiedlichen Bestandsteile der Solarversicherung vorgestellt.
Solarversicherung: Betreiberhaftpflicht
Die Betreiberhaftpflichtversicherung für Solaranlagen versichert Schäden, welche Dritten durch den Betrieb der Solaranlage entstehen. Beim Betrieb der Solaranlage auf dem eigenen Grundstück ist diese Solarversicherung in der Regel Bestandteil der Grundstücks- und Privathaftpflichtversicherung. Für den Betrieb von Solaranlage auf gemieteten Dächern werden auch separate Betreiberhaftpflichtversicherungen angeboten. Diese Photovoltaikversicherungen decken das sogenannte Betriebsstättenrisiko und leisten Entschädigungen bei berechtigten Schadensersatzforderungen (inkl. Gutachter- und Gerichtskosten). Unberechtigte Schadensersatzforderungen werden durch die Betreiberhaftpflichtversicherung für Solaranlagen abgewehrt.
Solarkaskoversicherung: Solarversicherung bei Sachschäden
Die Solarkaskoversicherung greift bei Sachschäden (Zerstörung oder Beschädigung) der Solaranlage durch unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Explosion, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung, Kurzschluss, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Tierverbiss, Schneedruck, Sturm und Hagel, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Mit dieser Photovoltaik-Versicherung sind Schäden aufgrund folgender Schadensursachen nicht versicherbar: betriebsbedingter Verschleiß, (Folgen von) Erdbeben, Kriegsereignisse und innere Unruhen, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Wartungs- und Garantieschäden. Weiterhin sind in der Regel Prototypen und Sonderanfertigungen von dieser Solarversicherung ausgeschlossen.
Bei der Solarkaskoversicherung wird meistens ein Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe vereinbart. Im Schadensfall ersetzt die Solarkaskoversicherung die entsprechenden Wiederherstellungskosten oder den Wiederbeschaffungswert bis zur Höhe der Versicherungssumme. Auch sind Nebenkosten, wie beispielsweise Fracht und Montage aber auch Aufräum- Schutz- und Feuerlöschkosten, bei der Versicherungsentschädigung mit eingeschlossen.
Ertragsausfallversicherung – Photovoltaikversicherung nach einem Sachschaden
Die Ertragsausfallversicherung für Solaranlagen versichert den Ertragsausfall nach einem Sachschaden. Hierfür haben die unterschiedlichen Versicherungen sehr unterschiedliche Versicherung- und Entschädigungsbedingungen. Beispielsweise kann der Versicherungsfall greifen, wenn bei einem Sachschaden (siehe Solarkaskoversicherung) die Solaranlage mehr als zwei Tage nicht im Betrieb ist. Dann wird beispielsweise der Ertragsausfall mit einem bestimmten Betrag pro Tag und Leistung der Anlage je nach Jahreszeit ersetzt. Diese Versicherungsentschädigung ist auf den tatsächlichen möglichen Ertrag der Solaranlage begrenzt.
Photovoltaik-Versicherung: Montageversicherung
Die Photovoltaik-Montageversicherung sichert alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Montage der Solaranlage ab. Durch den Eigentumsvorbehalt des Solaranlagenbauers trägt der Errichter/Betreiber der Solaranlage das volle Risiko bis zum Eigentumsübergang der Solaranlage. Die Solar-Montageversicherung deckt also den Zeitraum zwischen der Anlieferung der Komponenten und Materialen zum Bauplatz und der Fertigstellung der Solaranlage sowie der Eigentumsübertragung ab. Sie beginnt ab dem Abladen am Montageort und endet nach Fertigstellung der Montage inklusive Probebetrieb und Funktionsprüfung. Die Photovoltaik-Montageversicherung versichert Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl an der versicherten Solaranlage. Dies umfasst beispielsweise Montageunfälle, höhere Gewalt (z.B. Sturm/Unwetter), Sabotage, Vandalismus und Vorsatz Dritter, Diebstahl, Raub und Plünderung, Feuer, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Montagefehler, Tierverbiss, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit. Nicht versichert sind Schäden aufgrund von Krieg und inneren Unruhen. Außerdem umfasst diese Solarversicherung nicht fremde Sachen, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Produktionsstoffe, Akten, Zeichnungen und Pläne, Baubuden, Container und Wohnbaracken. Die Versicherungsleistungen bei der Solar-Montageversicherung sind auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt und es wird in der Regel ein Selbstbehalt pro Schadensfall vereinbart.