Green Investment: Klassifizierungen der EU für nachhaltige Geldanlagen

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Die EU hat erstmals Kriterien für grüne und nachhaltige Geldanlagen festgelegt. Ein neuer Gesetzesvorschlag soll den Weg hin zu einem einheitlichen Klassifizierungssystem ebnen. Anleger sollen es damit leichter haben, Geldanlagen im Hinblick auf Ökologie und soziale Standards zu bewerten.

Atomkraft und Gaskraftwerke als Streitpunkte

Nach vielen Auseinandersetzungen haben sich die EU-Staaten auf feste Regeln für die sogenannte Taxonomie geeinigt. Dieses System zur Klassifizierung soll EU-weit festlegen, was ein grünes Finanzprodukt ist. Im Streit darüber waren sich die EU-Staaten vor allem in zwei Punkten uneinig. Nämlich, ob Atomenergie und Gaskraftwerke als grün gelten dürfen.

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Aktuell gibt es keine feste Definition für nachhaltige Anlagen, deshalb kann es vorkommen, dass Verbraucher mit als „nachhaltig“ bezeichneten Fonds auch in Atomkraft investieren. Die meisten Anleger, die ihr Geld bewusst in grüne Produkte stecken, dürften damit aber nicht einverstanden sein, auch wenn Atomkraft manchen als klimaneutrale Technologie gilt.

Drei Kategorien für Green Investments

Die jetzt erzielte Einigung besagt, dass es drei Kategorien für nachhaltige Anlageprodukte geben wird. Die Kohleverstromung ist in keiner Kategorie zugelassen. Bei Gaskraftwerken zählt die individuelle CO2-Bilanz, etwa wenn Biogas beigemischt ist. Außerdem wurden sogenannte „No-Harm-Prinzipien“ festgelegt: Sie besagen, dass eine nachhaltige Anlage die Umwelt auch jenseits ihrer CO2-Bilanz nicht schädigen darf. In einem älteren Entwurf, den viele Länder abgelehnt hatten, waren Anlagen ausgeschlossen, die ein „Risiko“ für die Umwelt darstellen.

Auch nach dem neuen Prinzip können Atomkraftwerke nicht mehr als „reine grüne Geldanlage“ gelten, obwohl sie kein CO2 ausstoßen. Da es aber verschiedene Kategorien für grüne Anlagen geben wird, wären sie in anderen, weniger strengen Kategorien durchaus zugelassen. Es ist ein Zugeständnis an Länder wie Frankreich, die sehr viele Atomkraftwerke haben. Dieses Zugeständnis sorgt auch dafür, dass es überhaupt eine Einigung gibt: Weder der Rat der EU noch das EU-Parlament hätten der alten Formulierung zugestimmt, die Atomkraft komplett ausgeschlossen hatte.

EU-Label für nachhaltige Geldanlagen bis 2021

Der Entwurf soll bis Ende 2021 in detaillierte Regeln für ein EU-weites Label für Finanzprodukte und nachhaltige Anleihen überführt werden. Die EU will damit das Vertrauen privater Anleger in nachhaltige Anlagen stärken. Denn gerade dieses Geld benötigen die Finanzmärkte dringend, wenn die EU bis 2050 klimaneutral werden will.

Quellen / Weiterlesen

Erstmals verbindliche Definition für grüne Geldanlagen | Deutschlandfunk
EU reaches deal to define ’sustainable‘ investment | eu observer
Grüne Investitionen: EU-Unterhändler einigen sich auf Kriterien für Bewertung von Finanzprodukten | Handelsblatt
Bildquelle: Hippo px

1 Kommentar

  1. Die EU definiert NICHT, was Nachhaltige Geldanlagen sind! Die EU hat u.a. eine Taxonomie ökologisch- nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten beschlossen, die Anlegern das Investieren in grüne Finanzprodukte erleichtern soll. Die Taxonomie stellt allerdings keine umfassende Definition Nachhaltiger Geldanlagen dar, weil sie lediglich auf sechs ökologische Ziele und hier speziell vorerst den klimarelevanten Bereich
    der Nachhaltigkeit referenziert. Ausserdem geht es der EU um „green activities“, nicht um Aussagen zu „grünen“ Unternehmen als Solches. Nachhaltige Geldanlagen berücksichtigen aber auch Aspekte des Sozialen und guter Umternehmensführung (ESG) bzw. die 16+1 SDGs bzw. Konzepte der „planetaren Grenzen, etc.: https://www.forum-ng.org/de/nachhaltige-geldanlagen/nachhaltige-geldanlagen.html

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