Das neue EAG in Österreich

Das neue Gesetz, das die Rahmenbedingungen für den Ökostromausbau in den nächsten zehn Jahren regelt, steht kurz vor der Verabschiedung.

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In Österreich wurde das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Nationalrat beschlossen, jetzt folgt noch der Bundesrat. Zuvor hatte es an dem lange diskutierten Gesetz noch einige Änderungen gegeben. Was steht im neuen EAG?

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100 Prozent Ökostrom bis 2030

Österreich will die Erneuerbaren weiter ausbauen, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Ab 2030 soll der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen mit dem Ziel, zehn Jahre später klimaneutral zu sein.

Förderung jetzt auch für Fernwärme, erneuerbares Gas und Wasserstoff

Weiter wurde festgelegt, auch die Fernwärme in das Umweltförderungsgesetz einzuschließen. Um die aktuelle Warteliste bei Förderanträgen für Fernwärme abzubauen, werden rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den nächsten 10 Jahren sollen bis zu 30 Millionen in den Ausbau des Fernwärme- und Fernkältenetzes fließen, sowie in weitere Dekarbonisierungsmaßnahmen in diesem Bereich.

Auch erneuerbares Gas und Wasserstoff werden in die Förderung aufgenommen, es soll auch regulatorische Freiräume („Sandboxes“) zur Förderung innovativer Ansätze geben. Zusätzlich wird es möglich sein, Förderungen auch von Kriterien wie fairen Arbeitsbedingungen oder einer regionalen Wertschöpfung bei Komponenten abhängig zu machen.

Verbesserungen für Agri-Photovoltaik

Im neuen EAG finden sich auch einige Änderungen im Bereich Photovoltaik. So sollen Förderabschläge für Photovoltaik-Anlagen auf nicht versiegelten Flächen entfallen, wenn die Flächen mit nur wenigen Beeinträchtigungen weiterhin landwirtschaftlich nutzbar sind. Das gilt auch für Deponieflächen und Bergbaugebiete. Damit ist es für Agri-Photovoltaik-Projekte in Österreich künftig leichter, an Förderungen zu kommen. Unklar ist noch, wie sich kleine Photovoltaikanlagen künftig beim Marktprämienmodell schlagen werden, da das System über Ausschreibungen aktuell größere Anlagen bevorzugt. Hier sollen Verordnungen Klarheit schaffen.

Entlastung sozial schwacher Haushalte

Das EAG entlastet über eine halbe Million Haushalte in Österreich. Sie zahlen künftig nur noch eine reduzierte bzw. gar keine Ökostrompauschale mehr, die über die Stromrechnung erhoben wird. Dazu trug auch ein Änderungsantrag bei, den ÖVP, SPÖ und Grüne eingebracht hatten. Als Kriterium gilt die GIS-Gebührenbefreiung (die österreichischen Rundfunkgebühren). Außerdem wird ein Kostendeckel von 75 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen festgelegt, den die übrigen Endverbraucher mittragen. Wenn die Kosten für die Ökostrompauschale auf 100 Euro pro Haushalt steigen, werden auch Unternehmen anteilig zur Kasse gebeten.

Private Energiegemeinschaften

Die EAG-Novelle schafft die gesetzliche Grundlage für private Energiegemeinschaften, die nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern mit denen Privathaushalte und kleine Unternehmen selbst grünen Strom erzeugen und teilen können. Solche Energiegemeinschaften sollen in begrenztem Maße auch in das Marktprämienmodell einbezogen werden.

Teile des neuen EAG treten sofort in Kraft, bei anderen ist noch die Zustimmung der europäischen Kommission notwendig. Zuvor müssen die neuen Förderrichtlinien für grünen Strom noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Quellen / Weiterlesen

Was bringt das neue EAG an Neuem und an Änderungen? | energie:bau
Bildquelle: flickrGregor Tatschl

2 Kommentare

  1. Für Landwirte wird der Beruf des „Energiewirtes“ zunehmend interessant. Viele Pflanzen brauchen nur Halbschatten. Dadurch wird das Aufstellen von Photo-Voltaischen Paneelen wirtschaftlich.

  2. Der größte Energielieferant wird die Eisenbahn Ihre Bahndämme und Lärmschutzwände sind energetisch ungenutzt. Und die WEITERLEITUNG des Stroms kann auf Eigengrund in vorhandenen Kabeltassen erfolgen

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