Anfang Oktober hat der Bundesrat die dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes EnSiG verabschiedet. Zusätzlich beschloss das Bundeskabinett Vereinfachungen bei der Steuer. Was sich jetzt ändert.
Das neue Energiesicherungsgesetz soll die Energiemärkte entlasten, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig erhöhen und den Gasverbrauch in den nächsten Wintern senken. Auch private Betreiber profitieren von den Änderungen.
Die 70-Prozent-Regelung für Solaranlagen wird abgeschafft
Für viele Bestands- und Neuanlagen entfällt ab sofort die Regelung, dass Betreiber die Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent begrenzen bzw. eine Steuerungsvorrichtung installieren müssen. Die Regelung, die erst ab 1. Januar 2023 gelten sollte, wird vorgezogen.
Die Vereinfachung gilt für neue Solaranlagen bis 25 kW. Stichtag ist dabei der 14. September 2022: Alle Anlagen, die nach diesem Tag installiert wurden, fallen unter die Regelung. Auch Bestandsanlagen bis zu 7 kW (Modul-)Leistung sind künftig von der 70-Prozent-Regelung ausgenommen, allerdings erst ab dem 1. Januar 2023. Für Bestandsanlagen über 7 kW gilt eine Übergangsregelung: Betreiber dieser Anlagen müssen nach dem Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem installieren. Dann entfällt die Regelung auch für diese Anlagen.
Erleichterungen bei Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer
Am 14. September 2022 beschloss die Bundesregierung den Entwurf des Jahressteuergesetzes. Wenn das Gesetz wie vorgeschlagen in Kraft tritt, gelten ab 1. Januar 2023 diese Vereinfachungen:
Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind künftig von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt für alle Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Leistungsgrenze von 15 kW je Wohnung oder Geschäftseinheit. Insgesamt gilt für die Befreiung eine Obergrenze von 100 kW Leistung pro steuerpflichtiger Person.
Außerdem ist die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden künftig von der Mehrwertsteuer befreit. Das senkt die Anschaffungskosten. Außerdem können Betreiber dadurch ohne Nachteile bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzen, die deutlich bürokratieärmer ist.
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Bundesrat stimmt Vereinfachungen zu: Was sich für Solaranlagen nun ändert | Computer Bild
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