Die Energiewende im Koalitionsvertrag: Was ändert sich?

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Koalition Energiewende

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Gestern, am 16.12.2013, wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterschrieben. Dieser beinhaltet viele Neuerungen zur Energiewende und zur Förderung von Photovoltaik und Windenergie. In diesem Artikel betrachten wir, was laut Koalitionsvertrag zur Energiewende geplant ist.

Geht es mit der Energiewende voran?

Die neue Bundesregierung will Deutschlands Energiewende voranbringen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die Gleichrangigkeit von Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaverträglichkeit sowie der Bezahlbarkeit der Energiewende festgeschrieben. Die Kosten der Ökostromförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sollen sich 2014 auf etwa 24 Milliarden Euro belaufen und sich in den Folgejahren etwa auf diesem Niveau stabilisieren. Im Frühjahr 2014 soll die Reform der Energiewende vom Kabinett beschlossen und anschließend dem Bundestag vorgelegt werden. Die schwarz-rote Bundesregierung will nun weniger Betriebe von der Ökostrom-Umlage freistellen. Offshore-Windparks sollen einige Zeit länger gefördert werden und Kohlekraftwerke bekommen Geld in der Energiewende, allein für ihr Dasein. Die schwarz-rote Bundesregierung will nun weniger Betriebe von der Ökostrom-Umlage freistellen. Die Fördermöglichkeiten werden verändert, betroffen sind davon aber lediglich Neuanlagen.

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Die erneuerbaren Energien

Neue Ziele werden für den weiteren Ausbau der Ökostromförderung festgelegt. So sollen im Jahr 2025 zwischen 40 und 45 Prozent und im Jahr 2035 sogar 55 bis 60 Prozent des allgemeinen Stromverbrauchs mittels Ökostrom aufgebracht werden. Der Anteil liegt gegenwärtig bei etwa 25 Prozent. Auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sollen innerhalb der Energiewende Planung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern durchgreifend synchronisiert werden. Bezogen auf den Ausbau der verschiedenen Energieträger gibt es sehr klare Vorstellungen:

  • Für Betreiber von Offshore-Windparks gibt es eine Förderung von 19 Cent je Kilowattstunde, auch wenn die Anlage erst 2019 und nicht, wie bisher festgelegt, 2017 ans Netz geht.
  • Winderzeuger an Land bekommen dagegen innerhalb der Energiewende weniger Geld.
  • Nur wenn Biomasse-Anlagen überwiegend Reststoffe und Abfälle verwerten, werden diese weiterhin gefördert.
  • Bei der Fotovoltaik ändert sich bis 2018 im Bereich Energiewende voraussichtlich nichts.

Nach 2018 wird die Förderhöhe via Ausschreibungen neu festgelegt. Bis dahin wird der Kostenanstieg eingedämmt. Boni sollen verschwinden. Hilfreich könnte sein, dass weniger Betriebe von der viel diskutierten Befreiung von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Dennoch soll die energieintensive Industrie durch die Energiewende nicht benachteiligt werden, auch wenn die EU ihre Klimaziele weiter verschärft. Betriebe, die ihren Verbrauchsstrom selbst erzeugen, könnten innerhalb der Energiewende zukünftig an der EEG-Umlage beteiligt werden.

Die Energieeffizienz

Eine höhere Effizienz, die eindeutig zur Senkung des Energieverbrauchs führt, fungiert laut Koalitionspapier als weitere Säule der nachhaltigen Energiewende in Deutschland. Konkretere Festlegungen bezüglich steuerlicher Abschreibungen oder Finanzhilfen, beispielsweise für den Austausch von Maschinen, Anlagen und Geräten oder die energetische Sanierung von Gebäuden, wurde allerdings aus dem Entwurfstext zum Koalitionsvertrag wieder eliminiert. Ergänzend sollen bereits bestehende Hilfsprogramme weitergeführt, Produktkennzeichnungen und Beratungsangebote konkretisiert und die staatlichen KfW-Förderkredite ausgedehnt werden.

Die Versorgungssicherheit

Immer größere Mengen Ökostrom sollen anfallen, die dann, wegen fehlender Speicherkapazitäten, nicht vollständig gespeichert werden können. Deshalb sollen ausreichend viele Gas- und Kohlekraftwerke als Rund-um-die-Uhr-Reserve am Netz bleiben. Die zuständige Bundesnetzagentur soll diesbezüglich die Netzreserve ausweiten. Bei dieser Reserve handelt es sich um Kraftwerke, die zur Sicherung der Netzstabilität am Netz verbleiben müssen. Hierfür könnten mittelfristig zu wenig Kraftwerke zur Verfügung stehen, sodass Betreibern Prämien gezahlt werden sollen, wenn sie ihre Anlagen weiterhin in Betrieb halten.

Netzausbau, Fracking und Atomausstieg

Beim Netzausbau, Fracking und beim Atomausstieg sollen die Abstimmungen zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Netzausbau optimiert werden. Angebot und Nachfrage werden durch innovative, neue Techniken verbessert. Anders als bisher sollen Eigenstromerzeuger an den Netzkosten beteiligt werden. Es bleibt beim Ausstieg aus der Kernenergie, wobei die Beteiligung der Bürger am Netzausbau ausgeweitet wird. Innerhalb der Koalitionsverhandlungen blieben Vorstöße der SPD, die Erzeuger von Atomstrom stärker zu belasten, erfolglos. So sollten bilanzierte Rückstellungen für die Atommüllentsorgung auf öffentliche Fonds umgeleitet und höhere Brennelementesteuern festgeschrieben werden. Hier wurden lediglich neue Gesprächsrunden mit den Betreibern avisiert. Das Endlagersuchverfahren wird weiter geführt, wobei einvernehmlicher vorgegangen werden soll. Die Fracking-Fördermethode soll weiterhin und so lange verboten bleiben, bis damit Gas und Öl ohne Einsatz umweltschädigender Chemie generiert werden können.

Ajaz Shah ist seit 2010 im Bereich der erneuerbaren Energien in der Projektfinanzierung und dem Projekmanagement für verschiedene Unternehmen tätig. Er arbeitete an Solar- und Windprojekten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 MW in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Tschechien und Frankreich mit. Daneben ist er freiberuflich im Online Marketing tätig. Ajaz hat zusammen mit Stephan Hiller energyload.eu im Oktober 2013 initiiert.

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