Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen Balkon-Solaranlagen nicht verbieten

Eine vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte die Hürden für Balkon-Solaranlagen in Mietwohnungen weiter senken.

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Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz Erleichterungen für Mieter angeregt, die auf ihrem Balkon eine Solaranlage aufstellen wollen. Mini-Solaranlagen sollen in den Katalog der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen werden. Dann müssten Vermieter oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Installation nicht mehr zustimmen.

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Vermieter haben unter bestimmten Umständen ein Vetorecht

Steckerfertige Solaranlagen für den Balkon sind schnell installiert und erzeugen sofort Strom für den eigenen Haushalt. Auch Mieter können die Anlagen aufstellen, und der Vermieter muss die Anlage grundsätzlich gestatten. Zumindest so lange, wie keine baulichen Veränderungen notwendig sind oder das Fassadenbild durch die Module verändert wird. In diesem Fall können Vermieter oder Eigentümergemeinschaften nach heutigem Recht die Anlage verbieten.

Balkon-Solar soll als „privilegierte Maßnahme“ gelten

Dieses Vetorecht bedeutet in der Praxis eine große Hürde für Mieter und Mieterinnen. Das haben auch die Justizminister der Länder erkannt und forderten deshalb auf ihrer Herbstkonferenz Anfang November Bundesjustizminister Marco Buschmann auf, die rechtlichen Hürden zu senken, indem Balkonkraftwerke in die Liste der „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen werden.

Die in dieser Liste enthaltenen Baumaßnahmen sind für Mieter und Wohnungseigentümer weitgehend genehmigungsfrei: Aufgeführt sind etwa Wallboxen, um Elektroautos zu laden, nötige Umbauten für Barrierefreiheit oder Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen. Hier soll nach dem Willen der Länder-Justizminister künftig auch die Erzeugung von erneuerbaren Energien mit Balkon-Solaranlagen stehen. Bundesjustizminister Buschmann soll nun einen entsprechenden Vorschlag für die Gesetzesänderung machen.

Gerichte entscheiden oft im Sinne des Mieters

Die aktuelle Regelung führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Im Jahr 2021 beispielsweise zog ein Vermieter vor das Amtsgericht Stuttgart, um seinen Mieter zu zwingen, ein bereits installiertes Balkonkraftwerk wieder zu entfernen. Er argumentierte, der Mieter habe eine bauliche Veränderung vorgenommen, weil der gewonnene Solarstrom über neue Leitungen ins Stromnetz eingespeist werde. Trotz des ausgesprochenen Verbots durch den Vermieter hatte der Mieter die Anlage weiter genutzt, was vertragswidrig sei.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab (Az. 214 C 24821/90). Die Begründung der Richter: Bei der Beurteilung des vertragswidrigen Gebrauchs sei nicht nur der Mietvertrag zu beachten, sondern auch ein „Wandel der Nutzungsgewohnheiten und technischen Entwicklungen“. Solarstrom zu erzeugen, spare Energie im Sinne der Energiewende und erleichtere dem Mieter zudem durch Einsparungen bei den Energiekosten die Lebensführung. Deshalb müsse der Vermieter die Anlage dulden.

Solche Auseinandersetzungen vor Gericht sind kein Einzelfall, und auch in anderen Fällen entschieden Gerichte bereits zugunsten von Mietern. Das zeigt: Die Hürden für Balkon-Solar abzuschaffen, ist im Sinne der Energiewende längst überfällig.

Quelle / Weiterlesen

Justizministerkonferenz: Mieter und Wohnungseigentümer haben Anspruch auf ein Balkonkraftwerk! | MachdeinenStrom.de
Solarstrom: Vermieter sollten Balkon-Module erlauben, Mieter sich dafür aber auch an die Regeln halten | Haus & Grund
Photovoltaik: Mieter-Hürden für Balkonkraftwerke sollen niedriger werden | heise online
Bildquelle: © Energieagentur Kreis Konstanz
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

3 Kommentare

  1. Wird Zeit!
    Ich hatte mich vor 4 Monaten bei der Bundesnetzagentur angemeldet, genauso lange geht der Streit mit meiner Hausverwaltung (Berlin).
    Aus Inkompetenz und Unwissenheit, es sind halt nur alte Menschenin der HV, wurde mir die Installation verboten.
    Mit der Begründung, dass das optisch nicht schön sei. Ist eine ruhige Gegend und Süden ist zum Garten raus. Sieht also kaum wer…
    Aber kann ich momentan kaum etwas gegen das Verbot machen.
    Schade, bei mir ist bereits ein 2 Wege Zähler mit Rücklaufsperre + pi-pa-po verbaut und das Modul würde ich von meinem AG zum Händler-EK bekommen.
    Gruss aus Berlin.

  2. @Chris: Huch, das ist bei mir ja fast genauso. Die älteren (hauptsächlich) Damen in der Eigentümerversammlung waren gegen ein Balkonkraftwerk, weil
    1) sich das nicht rechnet
    2) die Module herunterfallen
    3) dort Vögel nisten und die machen Dreck
    4) ein Mitglied „ein Problem damit hat, auf schwarze Kacheln zu schauen“

    Grüße aus Düsseldorf

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