Die Strompreise steigen. Für Mieter sind Balkon-Solaranlagen eine gute Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu nutzen und Geld zu sparen. Doch manche Vermieter wollen die Installation der kleinen Module verbieten, in Stuttgart klagte eine Vermieterin sogar auf Entfernung eines Balkonkraftwerks. Die Entscheidung der Richter ist wegweisend.
Vermieter dürfen Balkon-Solar nicht ohne Grund ablehnen
Wer keinen eigenen Wohnraum hat, kann nur den Balkon oder den Garten nutzen, um günstigen grünen Strom zu erzeugen. Vermieter müssen jedoch ihre Zustimmung erteilen und dürfen diese nicht ohne triftigen Grund verweigern, wie ein neues Urteil zeigt.
In Stuttgart hatten die Mieter einer Wohnung Anfang 2020 zwei Balkon-Solarmodule mit einer Leistung von insgesamt 600 Watt installiert, obwohl die Vermieterin keine Zustimmung erteilt hatte. Diese klagte daraufhin und wollte so die Entfernung der Module erzwingen.
Solarstrom vom Balkon ist im Sinne der Energiewende
Ende März 2022 wies das Amtsgericht Stuttgart die Klage der Vermieterin zurück (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Die Begründung: Solarstrom zu nutzen, spart Energie und Kosten und trägt zum Umweltschutz bei. Die Errichtung einer solchen Anlage ist im Sinne der politisch gewollten Energiewende, so dass Mieter die Genehmigung für die Anlage verlangen können.
Balkon-Solar fällt also laut der Entscheidung des Gerichts grundsätzlich unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Einfach so dürfen Vermieter die Errichtung eines Balkonkraftwerks demnach nicht untersagen.
Das müssen Mieter bei der Installation beachten
Das Gericht zählte allerdings noch einige Bedingungen auf: So muss die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert sein. Es dürfe außerdem weder eine erhöhte Brandgefahr noch eine sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.
Die beklagten Mieter hatten nach Ansicht des Gerichts mit ihrer Anlage alle Voraussetzungen erfüllt. Sie hatten unter anderem bewusst auf eine feste Verankerung durch Dübel oder andere Mittel verzichtet. Das Gericht sah zudem auch die Optik des Gebäudes nicht als beeinträchtigt an. Die Vermieterin hatte in ihrer Klage dagegen eine laienhafte Montage und die fehlende Fixierung sowie einen angeblich unpassenden Gleichrichter bemängelt. Sie muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Gericht räumte in seiner Urteilsbegründung zwar ein, dass die Solarmodule auch ohne bauliche Veränderung einen Eingriff in die Substanz des Eigentums der Vermieterin darstellen. Deshalb hätten die Mieter die Vermieterin um Zustimmung bitten müssen, die diese jedoch hätte erteilen müssen.
Das Gericht berief sich auch auf ein früheres Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr 1990 (AZ 214 C 24821/90). Damals hatten die Richter die Installation einer Solaranlage auf einer Terrasse ebenfalls als rechtmäßigen Gebrauch eingestuft.
Quellen / Weiterlesen
Mieter darf Solaranlage auf Balkon errichten | ivv
Dürfen Vermieter eine PV-Anlage auf dem Balkon verbieten? | Mietercheck.de
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