Balkon-Solar für Mieter: Muss der Vermieter zustimmen?

Dürfen Vermieter Balkon-Solaranlagen verbieten? Ein Gerichtsurteil stärkt erneut die Rechte von Mietern.

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Die Strompreise steigen. Für Mieter sind Balkon-Solaranlagen eine gute Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu nutzen und Geld zu sparen. Doch manche Vermieter wollen die Installation der kleinen Module verbieten, in Stuttgart klagte eine Vermieterin sogar auf Entfernung eines Balkonkraftwerks. Die Entscheidung der Richter ist wegweisend.

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Vermieter dürfen Balkon-Solar nicht ohne Grund ablehnen

Wer keinen eigenen Wohnraum hat, kann nur den Balkon oder den Garten nutzen, um günstigen grünen Strom zu erzeugen. Vermieter müssen jedoch ihre Zustimmung erteilen und dürfen diese nicht ohne triftigen Grund verweigern, wie ein neues Urteil zeigt.

In Stuttgart hatten die Mieter einer Wohnung Anfang 2020 zwei Balkon-Solarmodule mit einer Leistung von insgesamt 600 Watt installiert, obwohl die Vermieterin keine Zustimmung erteilt hatte. Diese klagte daraufhin und wollte so die Entfernung der Module erzwingen.

Solarstrom vom Balkon ist im Sinne der Energiewende

Ende März 2022 wies das Amtsgericht Stuttgart die Klage der Vermieterin zurück (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Die Begründung: Solarstrom zu nutzen, spart Energie und Kosten und trägt zum Umweltschutz bei. Die Errichtung einer solchen Anlage ist im Sinne der politisch gewollten Energiewende, so dass Mieter die Genehmigung für die Anlage verlangen können.

Balkon-Solar fällt also laut der Entscheidung des Gerichts grundsätzlich unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Einfach so dürfen Vermieter die Errichtung eines Balkonkraftwerks demnach nicht untersagen.

Das müssen Mieter bei der Installation beachten

Das Gericht zählte allerdings noch einige Bedingungen auf: So muss die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert sein. Es dürfe außerdem weder eine erhöhte Brandgefahr noch eine sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.

Die beklagten Mieter hatten nach Ansicht des Gerichts mit ihrer Anlage alle Voraussetzungen erfüllt. Sie hatten unter anderem bewusst auf eine feste Verankerung durch Dübel oder andere Mittel verzichtet. Das Gericht sah zudem auch die Optik des Gebäudes nicht als beeinträchtigt an. Die Vermieterin hatte in ihrer Klage dagegen eine laienhafte Montage und die fehlende Fixierung sowie einen angeblich unpassenden Gleichrichter bemängelt. Sie muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Gericht räumte in seiner Urteilsbegründung zwar ein, dass die Solarmodule auch ohne bauliche Veränderung einen Eingriff in die Substanz des Eigentums der Vermieterin darstellen. Deshalb hätten die Mieter die Vermieterin um Zustimmung bitten müssen, die diese jedoch hätte erteilen müssen.

Das Gericht berief sich auch auf ein früheres Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr 1990 (AZ 214 C 24821/90). Damals hatten die Richter die Installation einer Solaranlage auf einer Terrasse ebenfalls als rechtmäßigen Gebrauch eingestuft.

Quellen / Weiterlesen

Mieter will Balkonkraftwerk, Vermieter lehnt es ab: So entscheidet das Gericht | EFahrer
Mieter darf Solaranlage auf Balkon errichten | ivv
Dürfen Vermieter eine PV-Anlage auf dem Balkon verbieten? | Mietercheck.de
Bildquelle: © indielux
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

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