Balkon-Solar: Was ist beim Anschluss aktuell zu beachten

Bei der Frage, ob man Balkon-Solaranlagen mit Schukostecker betreiben darf, gibt es für Käufer weiter Unsicherheiten.

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Balkon-Solaranlagen sind auch für Mieter eine attraktive Möglichkeit ihre Stromkosten zu senken. Doch beim Anschluss gibt es noch Hürden: Laut VDE darf man die Anlagen nicht einfach an die Haushaltssteckdose anschließen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) will dies ändern, hatte jedoch im ersten Versuch keinen Erfolg. Das müssen Sie beim Anschluss Ihres Balkon-Kraftwerks aktuell beachten.

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Einspeisesteckdose für normgerechten Betrieb weiter notwendig

Steckerfertige Solaranlagen sind kleine Kraftwerke, die auch Privatpersonen auf dem Balkon oder der Terrasse anschließen und so ihren eigenen Strom erzeugen können. Will man sich dabei normgerecht verhalten, muss man allerdings eine spezielle Einspeisesteckdose (Wieland-Steckdose) installieren. Dazu muss eine Elektrofachkraft eine eigene Zuleitung legen.

Dieser zusätzliche Aufwand und die damit verbundenen Kosten dürfte viele Verbraucher abschrecken. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat deshalb versucht, die Nutzung von Balkon-Solaranlagen mit herkömmlichem Schukostecker in einer neuen Produktnorm festzuschreiben. Doch der Arbeitskreis, der die Norm erarbeitet, konnte sich im ersten Anlauf nicht einigen.

Damit bleibt zunächst alles, wie es ist: Der normgerechte Betrieb einer Balkon-Solaranlage, wie vom VDE festgelegt, ist weiterhin nur mit Einspeisestecker und Einspeisesteckdose möglich. Zumindest vorerst, denn es kann durchaus sein, dass es bis zur endgültigen Festschreibung der Norm doch noch gelingt, den Schukostecker als normgerecht unterzubringen.

Die aktuelle Norm erhöht die Kosten für Balkon-Solaranlagen erheblich: Die Kraftwerke selbst kosten mehrere Hundert Euro, für die Installation der Einspeisesteckdose werden nochmals 150 bis 250 Euro fällig. Es dauert also länger, bis sich die Anlage durch die Einsparungen bei den Stromkosten rechnet.

Die technischen und rechtlichen Hintergründe

Die Grundlage für den normgerechten Betrieb einer Balkon-Solaranlage ist das Vorschriftenwerk des Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE). Obwohl es technisch möglich ist, die Anlagen einfach per Schukostecker an die Haushaltssteckdose anzuschließen, um den Strom ins Haushaltsnetz einzuspeisen, ist dies laut VDE nicht zulässig. Demnach sind Haushaltssteckdosen in Deutschland nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. Dazu gehören auch Balkon-Solaranlagen.

Der Hintergrund ist, dass Schukostecker keinen Berührungsschutz haben. Wenn die Anlage also gerade Strom erzeugt und man zieht den Stecker aus der Steckdose und berührt die freiliegenden Kontakte, könnte man einen elektrischen Schlag erleiden. Bei Einspeisesteckdosen und -steckern kann das nicht passieren.

Gegner dieser Regelung halten allerdings dagegen, dass die Mikrowechselrichter der Solaranlagen über eine Freischalteinrichtung verfügen, dem sogenannten NA-Schutz. Diese schalten die Anlage sofort ab, sobald sie vom Netz getrennt wird. Dennoch gelten aktuell die Normen des VDE.

Müssen die VDE-Normen zwingend beachtet werden?

Wer seine Anlage einfach an die normale Steckdose hängt, was viele Verbraucher tun, betreibt sie nicht normgerecht. Und obwohl die VDE-Normen keine Gesetzeskraft haben, dürfte dies viele potenzielle Käufer verunsichern: Denn mit der Einhaltung der Normen ist gleichzeitig gewährleistet, dass man die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet hat. Das wird im Schadensfall relevant. Ohne Einspeisesteckdose befindet man sich also rechtlich in einer Art Graubereich, obwohl der Betrieb mit Schukostecker auch nicht ausdrücklich verboten ist.

DGS will den Schukostecker für Balkon-Solar als normgerecht festschreiben

Hier setzt der Vorstoß der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) an. Sie ist an einem Arbeitskreis beteiligt, der eine neue Norm für Balkon-Solaranlagen entwickelt. Zum Arbeitskreis gehören die DGS, die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE), das Fraunhofer ISE, Indielux, Solarinvert und das Solar-Info-Zentrum.

Das Ziel der DGS ist es, den Betrieb mit Schukostecker in der neuen Norm unterzubringen. Doch wie heise online berichtet, ist dieses Vorhaben zunächst gescheitert: Demnach hatten unter anderem die Versicherungsindustrie, das Elektrohandwerk und die Netzbetreiber Bedenken.

Darum geht es in dem Streit

Der Diplom-Ingenieur Ralf Haselhuhn von der DGS war am Arbeitskreis beteiligt und hat heise online gegenüber die Hintergründe erläutert. Bei der Uneinigkeit im Normungsgremium sei es vor allem um die Auslösungsbedingungen des Leitungsschutzschalters gegangen, also um die sogenannte Sicherung im Stromkreis.

Laut Kennlinie müsse diese nach einer festgelegten Zeit abschalten, damit die Leitungen nicht zu warm würden. Denn heiße Kabel würden erst ungesunde Gase ausdünsten und könnten bei zu hohen Temperaturen in Brand geraten. Die Schuko-Gegner argumentieren laut Haselhuhn, die bis zu 600 Watt Einspeisung aus dem Wechselrichter der Solaranlage würden bei Überlast durch ein anderes Gerät im selben Stromkreis dazu führen, dass sich der Sicherungsschalter zu spät abschalte. Denn dort käme nur der Betrag abzüglich der eingespeisten Leistung an. Das würde die Sicherheit beeinträchtigen.

Haselhuhn und sein Team haben allerdings genau dazu eine Studie durchgeführt. Mit dem Ergebnis, dass die eingespeisten 2,6 Ampere die Kabel nicht gefährlich erwärmen würden. Dabei seien vor allem alte Installationen untersucht worden, etwa mit Aluminiumleitungen oder mit Bakelit-Installationsmaterial, alles mit hohen Übergangswiderständen. Das Ergebnis: Eine Erwärmung um einige Grad sei messbar, doch in kritische Bereiche komme man mit den Balkon-Solaranlagen nicht.

Kleiner Erfolg für die DGS

Leider hat sich das Normungsgremium davon nicht überzeugen lassen. Es gibt aber einen Kompromiss und kleinen Erfolg: Der Schukostecker steht jetzt immerhin im informellen Anhang. Die Vornorm wird in den nächsten Monaten veröffentlicht. Darauf folge dann ein Einspruchsverfahren, wieder mit der Chance, den Schukostecker in der neuen Norm zu verankern, berichtet heise.

Welche Optionen haben Käufer jetzt?

Leider bleibt die aktuelle Unsicherheit für Käufer von Balkon-Solaranlagen vorerst bestehen. Wenn Sie eine Anlage kaufen möchten, müssen Sie entweder die zusätzlichen Kosten für Einspeisesteckdose und Elektrofachkraft auf sich nehmen, um sich nach aktuellem Stand normgerecht zu verhalten. Oder Sie betreiben die Anlage ohne Einhaltung der Norm über die Haushaltssteckdose. Die dritte Möglichkeit: Sie warten ab, ob es der Schukostecker über das Einspruchsverfahren doch noch in die neue Norm schafft.

Quellen / Weiterlesen

Normungsgremium: Vorerst kein Ende der Einspeisesteckdose für Balkonkraftwerke | heise online
Technische und rechtliche Rahmenbedingungen behindern Stecker-Solar-Markt | pv magazine
Bildquelle: © indielux
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

10 Kommentare

  1. „Balkonkraftwerke“ könnten bei modraten Anschaffungskosten von ca. 1000€ auch durchaus bis 1000W Leistung über mehrere Stunden am Tag bringen. Bekannt sind mittlere Arbeitserträge von 6-7kWh. Das wäre der ehrliche Tagesbedarf eines Zwqeipersonenhaushaltes, oder bei den aktuellen Energiekosten von 0,35€/kWh 73,50€ im Monat. Anschließen würde ich eine solche Anlage aber wirklich nur über eine eigene Leitung und Sicherung.

    Leider wird die Solareenergie nicht immer dann bereitgestellt, wenn man sie innerhalb des Hausnetzes auch benötigt. Man müsste also den überschießenden Teil ins öffentliche Netz einspeisen („uploaden“), um ihn dann später bei Bedarf wieder „downloaden“ zu können. Dazu müsste das Netz speichern können. Kann es aber noch nicht.

    Außerdem unterbinden die Energieversorger die einfache Verrechnung durch Austausch des alten Ferraris-Zähler durch neue elektronische Zweirichtungszähler. „Uploads“ werden dann gar nicht mehr, oder zumindest zu einem extrem niedrigen Kurs vergütet. Die obige Ersparnisrechnung geht damit nicht mehr auf. Und die Energieversorger versuchen, Ihnen die Kosten für den Austausch aufs Auge zu drücken.

    Um die Rechnung wieder wirksam werden zu lassen, müsste man also lokal eine Batterie in die Anlage integreren. Eine einfache Blei-Säure-Batterie mit 12V/100Ah würde hier rechnerisch (ca. 1kWh nutzbar) schon genügen. Zusätzliche Kosten ca. 100€ (In der Praxis würde man sich vermutlich gleich für eine bessere halbarere Batterie entscheiden). Und man müsste einen anderen „Ongrid-Inverter“ benutzen, der zuerst die Batterie lädt und nur noch den dann überschießenden Anteil ins Netz uploaded, bei Mehrbedarf aber auch die Batterie nachlädt. Derartige Geräte gibt es bereits am Markt für nur wenige Euro mehr.

    Diese an sich vernünftig anmutende Lösung einer „Inselanlage“ mit Nachladefähigkeit („Download“ nur bei Bedarf), aber ohne Rückspeisung („Upload“) wird aber von den Energieversorgern aktiv unterdrückt. Man bekommt sehr viel Ärger, wenn man derartige Anlagen ohne ihre Genehmigung anschließt. Dabei bedeuten sie technisch eigentlich keinen Unterscheid zum Anschluss einer Waschmaschine oder eines Herdes. Nur wirtschlaftlich bedeutet diese Lösung: der Energieversorger wird an den meisten Tagen keinen Strom mehr an Sie verkaufen können.

    Wie verhindert dieser nun den Anschluss einer solchen Anlage?
    Er wird von Ihnen „die Anpassung der elektrischen Anlage“ verlangen. Das bedeutet: neuer Schaltschrank, neue Zähler, Überspannungsschutz, Datenübertragungseinrichting, usw. Kosten zu Ihren Lasten ca. 2.000 – 3.500€. Da er rechtlich z. Zt. noch dazu berechtigt ist, sich derart feudalistisch zu verhalten, bliebe Ihnen nur die Lösung einer reinen Inselanlage, die nirgendwo mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Sie benötigen dann nur eine etwas größere Batterie und können eben nur waschen oder kochen, wenn die Batterie ausreichend geladen ist. Übrigens dürften Sie die Waschmaschine mittels ihres üblichen Schukosteckers auch wahlweise am herkönnlichen Netz anschließen. Nur die Inselanlage darf „nicht ohne Aufwand mit dem öffentichen Netz verbunden werden können“.

    Finden Sie nicht auch, dass diese Gutsherrenregelungen schnellstens abgeschafft werden sollten, wo es technisch sinnvoll und derart unkritisch ist?

  2. „Der Hintergrund ist, dass Schukostecker keinen Berührungsschutz haben.“

    Das ist nicht der Hintergrund, sondern lediglich ein Hintergrund.

    Ein zweiter wird im Artikel selbst später erwähnt: Bei einer Einspeisung über Schukostecker erfolgt diese Hinter den Sicherheitseinrichtungen (Fehlerstromschutzschalter und Sicherungsautomat). Die Folge ist, dass in der Summe z.B. an einem defekten Gerät höhere Ströme auftreten können, als über die abgesicherte Zuleitung allein.

    Ein dritter ist, dass der Anschluss über Schuko-Steckdose nicht den Betrieb von mehreren Balkon-Anlagen am selben Stromkreis verhindert, wodurch sich das Problem der nicht abgesicherten Einspeisung sogar potenziert.

    Ein vierter Hintergrund ist, dass niemand die Eignung der vorhandenen Installation auf so eine Einspeisung geprüft hat. Hierzu gehören ja nicht nur die Steckdose und die Leitungen, sondern auch deren Verbindungen (Abzweigdose) und insbesondere der Stromzähler. Denn auch dieser ist nicht immer für eine Stromeinspeisung auf der „falschen“ Seite ausgelegt, was dann zu einem Fall für § 248c StGB führen kann.

  3. @bitman:

    „durch neue elektronische Zweirichtungszähler. ‚Uploads‘ werden dann gar nicht mehr, oder zumindest zu einem extrem niedrigen Kurs vergütet“

    Klar, wenn man den „Upload“ stattdessen mit 35 Cent/kWh „vergütet“ bekommt, dann lohnt sich das natürlich viel schneller – ist dafür aber auch eine Straftat.

    Und wie Sie eine Waschmaschine nur mit einer 100-Ah-Batterie und einem Billig-Wechselrichter („nur wenige Euro mehr“) betreiben, würde ich auch gerne bei einer Live-Vorführung sehen.

    Ich habe insgesamt das Gefühl, dass es insbesondere Leute wie Sie sind („Dabei bedeuten sie technisch eigentlich keinen Unterscheid zum Anschluss einer Waschmaschine oder eines Herdes“), die die Skeptiker eines Anschlusses per Schuko-Stecker vor allem im Blick haben. Und das offenkundig zurecht.

  4. § 248c StGB bezieht sich auf Stromdiebstahl.
    Das bedeutet, dass ich Strom, den ich aus dem Netz beziehe, acuh bezahlen muss.
    Strom, den ich nicht bezogen habe, kann ich folglich auch nicht gestohlen haben.

    Ironie: Allerdings müsste ich vermutlich Schenkungssteuer abführen, sollte der Zähler beim Einspeisen nicht rückwärts zählen. Ich würde also ggf. Steuerbetrug begehen.

  5. @bitman

    Wenn Ihr Zähler nicht für Stromeinspeisung aus der „falschen“ Richtung ausgelegt ist, wird er bei einer höheren Einspeisung der Balkonsolaranlage als der gleichzeitige Verbrauch (auf der selben Phase und ab Zähler) entweder rückwärts (Wechselstromzähler) oder zumindest langsamer (Drehstromzähler) laufen. Der von Ihnen erzeugte Überschuss wird also zum vollen Strombezugs-Tarif vergütet, der laut Ihrer eigenen Aussage bei 0,35€/kWh liegt. Und hierbei handelt es sich nunmal faktisch um Entzug fremder elektrischer Energie aus einer elektrischen Anlage oder Einrichtung mittels eines Leiters, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist. Und das ist nunmal aus gutem Grund strafbar. Und Ihr Hinweis „Die obige Ersparnisrechnung geht damit nicht mehr auf“, macht ja bereits deutlich, dass Sie es bewusst auf diese „Vergütung“ durch negativ gezählten Strom abgesehen haben.

    Obendrauf kommt dann noch der Schadensersatz an den Netzbetreiber. Da der tatsächliche Schaden aufgrund der vorgenommenen Manipulation nicht vom Stromzähler aufgezeichnet wurde, darf der Netzbetreiber den entstandenen Schaden schätzen.

    Und darüber hinaus kommt vermutlich auch noch Steuerhinterziehung (Stromsteuer, Umsatzsteuer) dazu.

    In Summe könnte das die Amortisation der Balkonsolaranlage deutlich negativ beeinflussen.

    Und das alles nur, weil besonders schlaue Balkon-Rebellen die (laut Artikel) 150 bis 250 Euro für eine fachgerechte Installation sparen wollen (durch die die Haftung natürlich auf den Installateur übergeht).

  6. @Hentinger:
    Woraus ergibt sich bei der unangemeldeten Netzeinspeisung per Ferraris-Zähler ein Straftatbestand? Bitte Fakten! Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Gericht hier per StGB entschieden hätte. An der Anlage des Energieversorgers wird zudem auch nichts vereändert und was man mit seinen eigenen elektrischen Anlagen treibt, ist weitesgehend Privatsache. Und eine Minderinanspruchnahme eines Strombezugs stellt keinen Diebstahl dar. Das ist auch höchstrichterlich festgestellt worden.

    Eine Anmeldepflicht mit Konsequenzen bei Nichtbeachtung ergibt sich audś dem EEG nur beim Marktstammdatenregister. Dort müssen alle _stationären_ Anlagen bis vier Wochen nach der Inbetriebnahme angemeldet werden, egal ob sie mit dem Netz verbunden werden, oder nicht. Wenn man dies unterlässt, ist es eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Ob eine Balkon-Solaranlage nun stationär oder mobil ist, hat noch niemand entschieden 😉

    Gegenüber dem Energieversorger ist die Verbindung mit dem Netz aber ggf. eine Vertragsverletzung, die dann zur Abschaltung der Energieversorgung führen _kann_.

    Bezüglich der Waschmaschine oder des Herdes bitte ich um genaueres Lesen meines Postings, bevor hier herumgepoltert wird und Sie persönlich werden. Bei reinen Inselanlagen würde man eine größere Batterie benötigen. Wenn man aber nur bei Sonnenschein wäscht, reichen auch hierfür 2kWh, also zwei typische 12V/100Ah-Akkumulatoren. Eine moderne Waschmschine benötigt bei 40°-Wäsche ca. 0,9kWh, wenn das Wasser mit 9° aus der Leitung kommt. Und an sollte seine Akkumulatoren ja nicht tiefentladen, es sei denn, es handelt sich um NiFe-Laugenbatterien (1,2V pro Zelle). Die können das ab.

    Und wegen des Steckers habe ich eindeutig Stellung bezogen: Derartige Anlagen müssen, wenn überhaupt, durch eine eigene Leitung und Sicherung angeschlossen werden. Ein Schukostecker ist aufgrund der Zweirichtingsleitung hier denkbar ungeeignet.

    Darüberhinaus plädiere ich dafür, dass neue elektrische Anlagen gleich einen geeigneten Anschluss für derartige Fälle erhalten. Die Material-Mehrkosten bei der Ersterstellung betragen inclusive Zähler, FI/LS, einigen Metern Kabel und zwei bis drei Einspeise(steck)dosen gerade mal 150-200€.

    „Gesamtgefühle“ sind hier bestimmt fehl am Platze, insbesondere wenn sie gefährlich nah an Beleidigung oder öffentiche Geringschätzung herankommen. Nächstes Mal also bitte erst lesen, dann denken, dann recherchieren und dann erst antworten. Alles klar? Ich bin auch nicht nachtragend…

  7. Es ist kein Wunder dass Deutschland die Energiewende nicht schafft und dass der Strom hier 3 mal teurer ist.
    Mit dem Schukostecker macht sich der VDE nur wichtig und es zeigt auf dass da in Wirklichkeit nur noch Leute sitzen die wegen Unfähigkeit in solche Posten abgeschoben wurden.
    In der Industrie würden solche Leute hochkant hinausfliegen die mit solchen Argumente Anlagen stilllegen würden.

    Im Ausland lacht man darüber.
    Dort kosten Anlagen Bruchteile. Es gibt keine Wichtigtuer bei den Energieversorgern und den Bauämtern, die die Anlagen nicht abnehmen weil sie nicht zertifiziert sind, ein Stempel fehlt oder weil man die Anlage selbst, ohne so ein heiliges Papier, zusammengesteckt hat.

  8. Die fachliche Begründung einer Überlastung einer Zuleitung bei 600 Watt zusätzlich und das auf einen auf eine Kennlinie eines folgenden LS Schalters zu definieren, ist haarsträubend, aus fachlicher Sicht ist das nun das letzte Aufbäumen einer Klientel-Gruppe die Ihre Fälle davon schwimmen sieht.

    Jede KWh die direkt in das „Interne“ Netz einer Wohneinheit gespeist mit Netz-geführten WR ist ein Schritt zur Energiewende, auch über einen gewohnten Schukostecker.
    Es besteht keine Gefahr aus fachlicher Sicht, die bei den meisten Anwendern entstandene Unsicherheit ist unbegründet.

  9. @bitman

    Uiuiui, erst großspurig über Gutsherrenregelungen herziehen, aber dann die beleidigte Diva spielen, wenn man auf Fehler in der Argumentation hinweist.

    „Woraus ergibt sich bei der unangemeldeten Netzeinspeisung per Ferraris-Zähler ein Straftatbestand?“

    Der ergibt sich der Tatsache, dass die negativ gezählte Strommenge faktisch zum Haushalts-Strompreis verrechnet wird. Und das wissen Sie auch. Schließlich haben Sie es doch so schön selbst formuliert:

    „Außerdem unterbinden die Energieversorger die einfache Verrechnung durch Austausch des alten Ferraris-Zähler durch neue elektronische Zweirichtungszähler. ‚Uploads‘ werden dann gar nicht mehr […] vergütet. Die obige Ersparnisrechnung geht damit nicht mehr auf.“

    „was man mit seinen eigenen elektrischen Anlagen treibt, ist weitesgehend Privatsache“

    Der Stromzähler gehört aber nicht Ihnen.

    „Und eine Minderinanspruchnahme eines Strombezugs stellt keinen Diebstahl dar.“

    Hat ja auch niemand behauptet. Aber das „Zurückdrehen“ des Zählers mittels eines Leiters, der nicht zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung bestimmt ist, stellt eine Straftat dar.

    Und dann kommt selbstverständlich wieder das beliebte Spiel der Energiewendler: Lagzeitwertvergleiche.

    2 kWh = zwei typische 12V/100Ah-Akkumulatoren,
    moderne Waschmschine benötigt bei 40°-Wäsche ca. 0,9kWh,
    Fazit des Energiewendlers: Passt problemlos.

    Ergebnis beim praktischen Versuch: Funktioniert überhaupt nicht. (Tipp: Einfach mal nachschauen, welche maximalen Stromstärken beim Betrieb der modernen Waschmschine auftreten – z.B. beim Anlaufen des Motors bis zum Erreichen der Nenndrehzahl – und welchen Dauerstrom so ein typischer 12V/100Ah-Akkumulator bzw. der Billig- (oder Nicht-So-Billig-)Wechselrichter an 12V liefert.)

    Noch lustiger ist natürlich die Idee mit dem Herd. Der hat zwar keinen Motor und damit auch keine extreme Anlaufstromstärke, dafür aber eine sehr ordentliche Dauerstromstärke. Denn 2.500 Watt aus 12 Volt ergibt lustige 208 Ampere. Da freut sich der Akku (und das Käbelchen vom Akku zum Billig-Wechselrichter).

  10. @Heinz

    „Im Ausland lacht man darüber.“

    Meinen Sie damit das Ausland, in dem auch hin und wieder mal ein Kernkraftwerk in die Luft fliegt, weil man darüber gelacht hat?

    Oder erwarten Sie den von Ihnen beschriebenen laxen Umgang nur bei Energieerneuerungsanlagen, weil bei denen jedes Kund weis, dass die gar nicht böse sein können?

    Achja: Ab wie vielen verkauften Balkon-Solarplatten wird der Strom denn für die Allgemeinheit wieder günstiger? Und wie viele würden benötigt, damit die Industrie ihren Strom für die von ihnen geforderten 4 Cent/kWh erhalten (die ja letztlich auch im Koalitionsvertrag versprochen wurden)?

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