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Seit ein paar Monaten sind E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen und sorgen seitdem für Ärger. Nicht nur, dass sie oft im Weg sind, ihre oft ungeschulten oder alkoholisierten Fahrer und Fahrerinnen verursachen immer wieder Unfälle. Doch wer zahlt eigentlich, wenn ein Unfall passiert? Und wer, wenn der Roller beschädigt wird?
Diese Regeln gelten für E-Scooter
Jeder E-Scooter braucht eine Zulassung, damit er überhaupt auf die Straße darf. Damit ist sichergestellt, dass Licht und Bremsen funktionieren und eine Versicherung vorhanden ist. Und die braucht es auch – denn viele sind im Umgang mit den geliehenen Rollern nicht geübt.
Grundsätzlich darf jeder ab 14 Jahren E-Scooter fahren, ein Führerschein ist nicht nötig. Viele Leihanbieter haben aber 18 Jahre als vertragliches Mindestalter festgelegt. Die elektrischen Roller werden bis zu 20 km/h schnell, woran man sich erst einmal gewöhnen muss. Eine Helmpflicht gibt es nicht, was aber empfehlenswert wäre. Viele wissen nicht, dass die Roller auf den Radweg gehören und nur dann auf die Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Auf dem Gehweg dürfen sie dagegen nicht fahren. Außerdem sind die Roller nur für eine Person zugelassen.
Beim Thema Alkohol gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer: Mit 0,5 bis 1,09 Promille liegt noch eine Ordnungswidrigkeit vor, solange keine alkoholbedingte Auffälligkeit festgestellt wird. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg bestraft. Ab 1,1 Promille im Straßenverkehr liegt eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann allerdings schon bei 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Für Fahrer unter 21 Jahren und während der Führerschein-Probezeit gelten 0,0 Promille.
Weil vielen all das nicht so klar ist, kommt es immer wieder zu Unfällen mit dem E-Scooter.
Die Haftpflichtversicherung des Verleihers zahlt nur für das Unfallopfer
Wenn ein Unfall passiert, ist der Geschädigte über die Haftpflichtversicherung der Verleihfirma versichert. Wenn also jemand von einem Elektroroller verletzt wird oder sein Auto beschädigt wird, springt die Haftpflichtversicherung ein. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer bei dem Unfall selbst verletzt wird. Zwar zahlt die Krankenversicherung die akute Behandlung. Hat jemand dauerhafte Einschränkungen durch den Unfall, ist er nur über eine private Unfallversicherung abgesichert.
Und was passiert, wenn der E-Scooter nach einem Unfall beschädigt ist? In diesem Fall muss der verursachende Fahrer den Schaden selbst zahlen. Das ist in den AGBs aller Leihanbieter so festgelegt. Und das kann teuer werden, gerade wenn der Roller nicht mehr zu reparieren ist.
Der Anbieter Lime verlangt bei einer Reparatur von selbstverschuldeten Schäden oder Ersatzbeschaffung bis zu 1.340 Euro vom Nutzer. Dem nutzt auch eine private Haftpflichtversicherung nichts, denn diese schließt Schäden an geliehenen und Fahrzeugen aus. Der Nutzer muss den Schaden also komplett selbst zahlen. Dies gilt übrigens auch bei Diebstahl des E-Scooters. Es ist auch nicht möglich, solche Fälle in die eigene Kfz-Haftpflicht mit einzuschließen.
Was tun, wenn ein Unfall passiert ist?
Fahrer von E-Scootern, die einen Unfall verursachen und dabei jemanden verletzen oder etwas beschädigen, müssen die Polizei rufen. Auch der Verleiher des Scooters muss umgehend über den Unfall informiert werden. Das kann übrigens auch das Unfallopfer selbst tun, falls der Fahrer nicht handelt. Ansprechpartner ist der Zentralruf der Autoversicherer, der unter 0800-2502600 und online unter www.zentralruf.de erreichbar ist. Die Angabe des Kennzeichens genügt, um herauszufinden, wo der Verleiher des E-Scooters versichert ist.
Quellen / Weiterlesen
E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektroroller | ADAC
Unfall mit einem E-Scooter: Bin ich versichert? | Augsburger Allgemeine
Versicherung: Was tun bei Unfall mit E-Scooter? | BR 24
Bildquelle: Pixabay