Autostrom: Neue günstige Stromtarife für Elektroautos

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Elektroautos verbrauchen Strom. Je nach Fahrzeug können sie die Stromkosten eines Haushalts deutlich in die Höhe treiben. Entsprechend groß ist das Interesse der Elektroautofahrer an preiswerten Ökostromtarifen. Neben klassischen Ökostromtarifen und sogenannten Tag- und Nachtstromtarifen, auch HT/NT-Tarife genannt, gibt es jetzt neue Angebote. Sie nutzen eine neue Möglichkeit, die sich aus dem Paragraphen § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ergibt: Elektroautos werden als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet und profitieren so von reduzierten Abgaben.

Einsatz als steuerbare Last

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt es den Paragraphen 14a, der nun explizit auch Elektroautos beinhaltet:

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Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile…“

Wer sein Elektroauto als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ anmeldet, erteilt dem Netzbetreiber das Recht, zu festgelegten Zeiten die Stromversorgung der eigenen E-Ladestelle zu unterbrechen. Dieses „Eingriffsrecht“ in die Stromversorgung entlohnen die Netzbetreiber durch reduzierte Netzentgelte und niedrigere Konzessionsabgaben. Schließlich können sie dank steuerbarer Verbrauchseinrichtungen die Stabilität der Stromnetze besser gewährleisten, wenn sie große Stromverbraucher flexibel vom Netz nehmen können.

In der Praxis muss die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit jedem Netzbetreiber einzeln geklärt werden. Dies übernimmt in der Regel der Anbieter eines solchen Autostromtarifs, wie zum Beispiel der Ökoenergieversorger Polarstern.

Was brauchen E-Autofahrer für die eigenen Autostromtarife?

In der Regel benötigen Sie einen weiteren Stromzähler. Im Fall von HT/NT-Stromtarifen ist es ein Doppeltarifzähler. Melden E-Autobesitzer ihr Fahrzeug als steuerbare Verbrauchseinrichtung an, dann muss es ein separater Stromzähler mit Tarifsteuergerät sein. In manchen Fällen können die notwendigen Veränderungen im Zählerschrank etwas aufwändiger sein, wenn zum Beispiel Platz für einen separaten Zähler geschaffen werden muss. Doch selbst dieser Aufwand rechnet sich für Vielfahrer. Bei einem Stromverbrauch des E-Autos von rund 5.000 kWh im Jahr, was je nach Fahrzeug rund 25.000 bis 35.000 Kilometer entspricht, spart etwa ein Berliner E-Autobesitzer mit dem neuen Tarif ein Fünftel seiner Stromkosten. Schließlich haben Netzentgelte und Konzessionsabgaben aktuell einen Anteil von rund 30 Prozent am gesamten Strompreis.

Bisher bieten nur wenige Energieversorger wie zum Beispiel Polarstern einen entsprechenden Autostromtarif an. Welche Messkonzepte vom grundzuständigen Messstellenbetreiber akzeptiert werden, ist in der Regel gelistet. Ist es nicht gelistet, muss eine Einzelabsprache mit dem jeweiligen Netzbetreiber getroffen werden. Doch mit steigender Verbreitung der E-Autos und den Erfahrungen von Netzbetreibern mit Fahrzeugen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wird sich der Markt schnell sehr dynamisch entwickeln.

Bildquelle: Pixabay

Manuel Thielmann arbeitet in der Geschäftsentwicklung von Polarstern. Er ist Ansprechpartner für die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung von Eigenstrom- und Mieterstromprojekten in ganz Deutschland. Sein Schwerpunkt ist die Integration verschiedener Energie- und Speichertechniken in dezentrale Energiekonzepte. Zuletzt hat er u.a. am Lehrstuhl für Elektrische Energiespeichertechnik der TU München die Integration von Batteriespeichern in Mehrfamilienhäusern erforscht.

1 Kommentar

  1. So ist´s recht. Eine win-win-win-Situation für Verbraucher, Konzerne und Umwelt. Und die Netzstabilität 😀

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