„Infraschall“ vorm Verfassungsgericht – Windkraftgegner fordern Moratorium

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infraschall-verfassungsgericht-windkraftgegnerGesundheitsrisiko Infraschall? Von Rotoren von Windkraftanlagen erzeugte tiefe Frequenzen schädigen die Gesundheit der Menschen, die in der Nähe der Anlagen wohnen. Das meinen zumindest viele Windkraftgegner. Sie sehen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, das in Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist.

Verfassungsklage soll den weiteren Ausbau der Windkraft sofort stoppen

Mehrere Bürger wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den weiteren Ausbau der Windkraft klagen. Ihr Ziel: Ein Ausbaustopp, bis die die Auswirkungen des Infraschalls geklärt sind, ein Abstand der Anlagen zu Wohngebieten von mindestens 3.000 Metern, ein Nachtabschaltungsgebot für Anlagen, die in geringerer Entfernung stehen sowie neue Normen für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen.

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Bei Infraschall handelt es sich um Schallwellen einer niedrigen Frequenz, die von Menschen nicht über die Ohren wahrgenommen werden können. Sie können allerdings nachweislich gesundheitliche Probleme wie beispielsweise Migräne, Schwindel oder Schlafstörungen verursachen. Es ist jedoch nicht geklärt, ob der von Windkraftanlagen verursachte Infraschall ausreicht, um diese Beschwerden hervorzurufen. Die Kläger, die stellvertretend für Betroffene aus ganz Deutschland handeln, geben an, dass Gutachter im Jahr 2015 sehr hohe Schallbelastungen ermittelt hätten. Sie befürchten, dass mit dem weiteren Ausbau der Windenergie bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 5 Millionen Menschen erkranken könnten.

Windkraftgegner kritisieren veraltete Normen und Messmethoden

Die Klage führen zwei Verfassungsrechtler der Uni Saarbrücken. Diese kritisieren die veralteten Regelwerke, nach denen Windkraftanlagen genehmigt werden. Diese stammten aus den 1990er Jahren und entsprächen nicht dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, weswegen nun so viele Menschen erkrankten. Die „Verfassungsbeschwerde Infraschall“ fordert deshalb neue Normen für die Betriebsgenehmigungen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Klage erfolgreich ist: Eine Studie der Landesumweltanstalt Baden-Württemberg ergab zum Beispiel, dass der Infraschallpegel der Anlagen schon bei einem Abstand von 150 bis 300 Metern deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liege und bei 700 Metern Entfernung überhaupt nicht mehr messbar sei. Auch frühere Studien kamen bereits zu diesem Ergebnis, weswegen Windkraftgegner bisher vor Gericht keinen Erfolg hatten. Es gibt jedoch auch eine Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2014, die den aktuell geltenden Normen Defizite bescheinigt. Bestimmte, sehr niedrige Frequenzbereiche würden nicht erfasst. Darauf berufen sich nun die Kläger.

Quellen / Weiterlesen:
Verfassungsklage gegen Windkraft: Eine Welle gegen die Energiewende – taz.de
Protest: Verfassungsklage gegen Ausbau der Windkraft – NWZ Online
Bildquelle: © Erich Westendarp / pixelio – www.pixelio.de

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