Erste Infos zur Förderung von Balkon-Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Umweltminister Till Backhaus stellt 10 Millionen Euro für kleine Solaranlagen auf dem Balkon oder der Terrasse bereit.

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Ab Oktober können Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss für Balkon-Solaranlagen beantragen. Das gab die Landesregierung nach ihrem Energiegipfel in Rostock bekannt. Insgesamt 10 Millionen Euro fließen in das Programm, der Zuschuss pro Haushalt beträgt maximal 500 Euro.

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Was sind Balkon-Solaranlagen?

Balkon-Solaranlagen sind kleine, steckerfertige Anlagen mit maximal 600 Watt Leistung. Sie dürfen auch von Mietern betrieben werden und erzeugen Strom für den eigenen Haushalt. Mecklenburg-Vorpommern ist das zweite Bundesland, das solche Anlagen mit einem Zuschuss fördert.

Die Landesregierung will die endgültige Richtlinie zur Förderung im Oktober veröffentlichen. Erste Infos gibt es aber bereits in den „FAQ zur Förderung PV-Anlagen“ auf der Website der Landesregierung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Laut den FAQ sind Privatpersonen antragsberechtigt, die entweder Mieter in Wohngebäuden sind oder ihr Wohneigentum selbst bewohnen. Dabei muss der Erstwohnsitz für das selbstgenutzte Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern sein. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.

Welche Bedingungen gelten?

Die Förderung wird als Festbetrag von maximal 500 Euro pro Solaranlage und Wohnungseinheit gezahlt. Darin enthalten sind Anschaffung und Installation der Anlage, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wichtig: Das Balkonkraftwerk darf nicht vor der Antragstellung bestellt oder gekauft werden.

Bei der Antragstellung gilt: „Wer zuerst beantragt, bekommt zuerst“ – ist der Fördertopf leer, gehen weitere Antragsteller leer aus.

Aufstockung möglich

Das Interesse an einer Förderung von Balkon-Solar ist groß, doch bei einer Fördersumme von 10 Millionen Euro kommen nur etwa 20.000 Haushalte zum Zuge. Das entspricht etwa 2,5 Prozent der rund 830.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Chef der Landesverbandes Erneuerbare Energien Johann-Georg Jaeger befürchtet, dass dies zu „viel Frust“ führen werde. Das Geld werde schnell weg sein. Umweltminister Till Backhaus teilte aber bereits mit, zur Not werde man das Programm aufstocken.

Wo wird die Förderung beantragt?

Die Anträge laufen über das Landesförderinstitut (LFI). Details dazu werden im Oktober auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (LM) und des Landesförderinstituts veröffentlicht.

Lohnt sich ein Balkon-Solarkraftwerk?

Das LM rechnet auf seiner Website vor, dass ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt ca. 2.500 bis 3.500 kWh pro Jahr verbraucht. Bei einem Strompreis von 37 Cent/kWh fallen also Stromkosten zwischen 925 und 1.295 Euro pro Jahr an.

Eine Mini-Solaranlage mit einer Leistung bis 600 Watt kostet aktuell im Schnitt 1.000 Euro. Ohne Energiespeicher sind im Haushalt ca. 400 kWh nutzbar. Die Einsparung bei den Stromkosten liegt bei dieser Rechnung bei 148 Euro pro Jahr.

Die tatsächlichen Stromkosten dürften für viele Bürger jedoch schon höher sein: Das Vergleichsportal Verivox gibt aktuell einen Durchschnittspreis von über 50 Cent pro Kilowattstunde an, ein historischer Rekord. Damit fällt auch die Ersparnis höher aus und das Balkonkraftwerk rechnet sich deutlich schneller.

Quellen / Weiterlesen

FAQ zur Förderung PV-Anlagen | Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern will Photovoltaik-Balkonkraftwerke fördern | pv magazine
Schwesigs Solar-Förderung hilft nur ganz wenigen | NDR
Bildquelle: © indielux
Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

5 Kommentare

  1. Woher kommt der Mythos mit den maximal 600Watt Einspeisung bei Balkonkraftwerken?
    Mann/Frau kann in das eigene Hausnetz durchaus auch 2000W einspeisen – pro Phase!
    Eine passende Anschlussleitung mit FI/LS auf beiden Seiten ist Voraussetzung. Und es gibt Einspeisewandler (zur Zeit 1000W und 2000W) mit Limiter. Wenn dieser richtig installiert wird, wird nur soviel in das lokale Energienetz eingespeist, wie gerade benötigt wird. Ins öffentliche Netz geht nichts zurück.
    Kombiniert man dieses System mit einer Batterie (48V, 4kWh für ca. 300€, die Inverter arbeiten auch aus Batterien), kann man ca. 87% der Energie aus der Sonne nutzen. Die restlichen 13% sind leider Wandler- und Batterieverluste. Uns bekannte Balkonkraftwerke mit 810Wp (DC-Leistung) liefern durchaus 5kWh am Tag.

    Besser wäre scherlich die Einspeisefreiheit für Haushalte, bei denen der gute alte Ferrariszähler dann vorwärts und rückwärts drehen darf (zum selben Tarif), und die Kosten für das System über eine Anschlussgebühr geregelt werden. Zum Beispiel bis 20A 30€ im Monat, bis 60A 70€ im Monat, bis 90A 120€ im Monat. Da könnten dann sogar der Zähler wegfallen und die (teure) Ablesung und Abrechnjng entfallen. Der lokale Anbieter ist dann gehalten, Speicher an den Schnittstellen von Niedersapannungs- zu Mittelspannungsnetz einzubauen.

    Wir müssen die Ver/entsorgung mit Energie, Wasser, Abwasser, Luft, Gesundheit, Müll, usw. endlich wieder unter gemeinschaftliche Kontrolle bringen. Das bedeutet keinesfalls, dass es keine privaten Anbieter mehr geben soll. Die müssten sich dann nur enger an die staatlichen Rahmenbedingungen halten. Eventuelle zusätzliche Gewinne kommen dann aber der Gemeinschaft wieder zugute und nicht einzelnen Oligarchen.

  2. „Ohne Energiespeicher sind im Haushalt ca. 400 kWh nutzbar.“

    Zu welcher Uhrzeit?

    Und was machen die meisten Menschen, die nicht von Beruf Sohn oder Tochter sind, zu dieser Zeit?

  3. Alles sehr interessant. Für meine Ohren klingt Frau Brunk aber sehr theatralisch.
    Kann man das auch vortragen, ohne die Stimmlage alle 2 bis 3 Worte zu ändern?

  4. Der Hinweis von Bitman funktioniert nur mit einem Elektriker.
    Als echte Plug-In- Lösung sind zur Zeit nur 600W Leistung des Wechselrichters (Solarfeld darf größer sein) zulässig.

  5. @Carsten:
    Der Hinweis richtet sich durchaus an Elektro-Fachkräfte, die wissen, was sie tun.

    Ein „Elektriker“ ist dafür keinesfalls erforderlich, nur ein guter Rechtsanwalt. Eine etablierte Kanzlei gegen die zu erwartenden Angriffe des Netzbetreibers findet man in Berlin. Adresse auf Anfrage.

    Wenn man die von mir erwähnten Anhebewandler mit Limiter verwendet, wird ins Netz des örtlichen Netzbetreibers nichts eingespeist. Der Anhebewandler produziert nur soviel er kann und maximal soviel, wie im lokalen Hausnetz (hinter dem Sensor) benötigt wird. Da er auch mit einer Batterie als Quelle arbeitet, kann man den PV-Batteriezweig separat aufbauen und der Wandler nutzt dann die vorhandene Energie aus der Batterie, die aud dem PV-Array nachgeladen wird.

    Wo hier die Grenze zwischen Balkonsolaranlagen (im Eigentum oder im Einverständnis mit den Eigentümer:innen) und vollwertigen PV-Anlagen liegt, ist sicherlich eine Definitionssache.

    Für größere Anlagen nutzt man besser gleich einen Universal-Hybrid-Wandler z. B. von EA-Sunpower, der alle benötigten Funktionen bereits beherrscht.

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