„Flatterstrom“ – Passen Netzstabilität und Energiewende zusammen?

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So sehr die vom ehemaligen Umweltminister und jetzigen SPD-Parteivorsitzenden und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel befürwortete EEG-Novelle auch wünschenswert ist, immer mehr stellt sich die Frage, ob diese auch in allen Bereichen durchführbar ist. Als Umweltminister hatte Gabriel auf einen Neustart der Energiewende gesetzt. Hierbei sollten vor allem wetterabhängige Ökostrom-Quellen gefördert werden. Leider liefern diese aber einen unzuverlässigen Strom. Obwohl es auch umweltfreundliche und sichere Alternativen gibt, werden diese jedoch blockiert.

Wie sieht es mit dem Neustart der Energiewende aus?

Ursprünglich hatte Gabriel einen kompletten Neustart der Energiewende versprochen. Jedoch schon kurze Zeit darauf wurde die Reform des EEG präsentiert. Danach solle man nicht der Illusion folgen, dass die Energiewende zu schaffen sei, wenn erneuerbare Energien möglichst rasch ausgebaut werden, sondern dafür sorgen, dass dieser Ausbau auch planbar und sicher sei. Bekanntermaßen krankt die Ökostrom-Versorgung an der Planbarkeit und Sicherheit. Viele wundern sich natürlich, dass Gabriel nach einer umfassenden Bestandsaufnahme keine entsprechenden Taten folgen lässt. Die aktuelle EEG-Novelle begünstigt in erster Linie die besonders wetterabhängigen Ökostrom-Quellen wie Wind- und Solarkraftanlagen. Alle anderen erneuerbaren Energien, die unabhängig vom Wetter produzieren können und sich somit verlässlich steuern und planen lassen, werden nach der Novelle größtenteils eingeschränkt.

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Die Stabilität des Netzstroms spielt eine wichtige Rolle

Gegen diese EEG-Novelle sind die Branchenverbände für Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und Biogas-Verstromung. Die Stabilität des Netzstroms wird durch wetterabhängige Anlagen beeinträchtigt. Die Netzbetreiber beklagen die Probleme, die sie mit der Einspeisung von wetterbedingten Wind- und Solarstrom-Einspeisungen haben. Allein ein Wolkenband über Deutschland lässt die Solarstrom-Produktion um wenigstens drei Gigawatt einbrechen. Auch wenn diese Zahl gering erscheint, müssen die Netzzentralen in diesen Ausfallzeiten Ersatzstrom beschaffen, der umgerechnet eine Kapazität von drei Atomkraftwerken ausmacht. Die Folge ist, dass in ganz Deutschland hierfür die Kraftwerke rauf- und runtergefahren werden müssen, um den Netzstrom stabil halten zu können.

Flatterstrom kann zu Notfallsituationen führen

Verständlicherweise bezeichnen die Netzbetreiber den Strom aus Solar- und Windkraftanlagen als Flatterstrom. Ein Beispiel fand im April letzen Jahres statt, als sich ein Netzbetreiber auf viel Solarstrom laut Wetterbericht eingestellt hatte. Aufgrund eines Hochnebelfeldes fehlten jedoch wenigstens 8,8 Gigawatt Leistung, so dass dies gleichbedeutend war mit dem Ausfall von 8 Kernkraftwerken. Nur durch die Nothilfe von ausländischen Kraftwerken konnte ein Blackout vermieden werden.

Die Bundesregierung blockiert verlässliche erneuerbare Energien

Bekanntermaßen haben Biogasanlagen den Vorteil, dass sie Energie speichern und den Abgabebedarf der Nachfrage anpassen können. Leider wird die Biogas-Branche durch die Novelle von Gabriel gedeckelt. Biogas und Biomethan stehen als sogenanntes Back-up für fluktuierende Erneuerbare bereit. Diese Energien werden jedoch von der Bundesregierung ignoriert, obwohl die Versorgungssicherheit überall diskutiert wird. Als Grund nennt die Regierung die Gefahr einer Vermaisung von Landschaftsflächen und hat die Fördermittel für diese Energieträger daher gekürzt. Nach Aussage des Naturschutzbundes Deutschland hat sich jedoch die Vermaisung stark reduziert.

Wie sieht es mit der Kraft-Wärme-Kopplung aus?

Auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung sieht sich von der Bundesregierung benachteiligt. Mini- und Blockheizkraftwerke erzeugen mit Erd- oder Biogas zugleich Strom und Wärme. Ursprünglich sollte diese effiziente Technik bis 2020 um 25% angehoben werden. Auch hier sieht die Novelle zum EEG keine Förderungen mehr vor. Auch die Tiefengeothermie sieht sich von der Novelle ausgeschlossen. Über eine Verfassungsklage wollen die benachteiligten Branchen die Gesetzes-Novelle nochmals berichtigen lassen.

Bildquelle: © Petra Bork / pixelio – www.pixelio.de

Ajaz Shah ist seit 2010 im Bereich der erneuerbaren Energien in der Projektfinanzierung und dem Projekmanagement für verschiedene Unternehmen tätig. Er arbeitete an Solar- und Windprojekten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 MW in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Tschechien und Frankreich mit. Daneben ist er freiberuflich im Online Marketing tätig. Ajaz hat zusammen mit Stephan Hiller energyload.eu im Oktober 2013 initiiert.

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