Versicherung von Stromspeichern bei Sachschäden und Ertragsausfall

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versicherung-stromspeicher-solarbatterieDer rasant wachsende Markt für Stromspeicher und Solarbatterien ist nun auch bei den Versicherern angekommen. Jeder, der plant sich einen Heimspeicher anzuschaffen, sollte diese Investition auch bei Sachschäden und Ertragsausfall absichern. Die Marsh GmbH, ein Industrieversicherungsmakler und Risikoberater, hat nun eine neue Allgefahrenversicherung entwickelt. In dieser Solarversicherung sind, neben Sachschäden und daraus resultierenden Ertragsausfällen, auch Verluste oder Mehrkosten bei sachschadenunabhängigen Ausfällen abgedeckt.

Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung der Marsh GmbH vom 13.03.2017:

Marsh: Neuer Schutz für Betreiber von Batteriespeichern bei Sachschäden und Ertragsausfall

Neue Speichertechnologien spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung der Energiewende. Um für Betreiber von Batteriespeichern Investitionssicherheit zu schaffen und die Nutzung der Technologie zu fördern, hat Marsh, weltweit führender Industrieversicherungsmakler und Risikoberater, eine neue Allgefahrenversicherung entwickelt: Neben Sachschäden und daraus resultierenden Ertragsausfällen sind darin auch Verluste oder Mehrkosten bei sachschadenunabhängigen Ausfällen abgedeckt.

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Die Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik ist eine der Hauptsäulen der Energiewende geworden. Da beide Stromquellen nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, werden Energiespeicher immer wichtiger. Um das Netz stabil zu halten, haben diese die Aufgabe, elektrische Überkapazitäten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz abzugeben. In vielen Fällen erhalten Betreiber besondere Vergütungen oder sparen Netznutzungsentgelte, wenn die Speicher zu fest definierten Zeitpunkten zur Verfügung stehen. Aufgrund des modularen Aufbaus und den dadurch vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten kommt Batteriespeichern damit eine besondere Bedeutung zu.

„Die von Marsh neu entwickelte Allgefahrenversicherung für Batteriespeicher deckt unvorhergesehene Schäden und Verluste weitgehend ab“, sagt Dr. Michael Härig, Leiter des Branchenteam Power bei Marsh. „Sie schützt die gesamte Anlage während der Errichtungs- und Betriebsphase.“ Versicherte Gefahren sind z. B. Feuer, Blitzschlag, Naturgefahren, Bedienungsfehler und Diebstahl. Ausgeschlossen sind nur einige niedere Gefahren wie normaler Verschleiß oder Alterung. „Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung des Speichers in den Zustand vor Schadeneintritt“, so Härig.

Deckung des finanziellen Folgeschadens

Neben dem Sachschaden übernimmt die Versicherung während der Ausfalldauer auch den finanziellen Folgeschaden. Das können zum Beispiel nicht erwirtschaftete Vergütungen für Stromverkauf, Teilnahme am Regelenergiemarkt oder bei Verwendung für den Eigenbedarf die Mehrkosten für anderweitigen Strombezug sein. „Marktgängige Versicherungslösungen entschädigen finanzielle Folgeschäden nur, wenn deren Ursache ein dem Grunde nach versicherter Sachschaden ist“, erklärt Dr. Michael Härig. „Die von Marsh entwickelte Versicherungslösung geht noch deutlich weiter: Sie deckt den Vermögensschaden auch dann, wenn kein versicherter Sachschaden vorliegt, aber der Batteriespeicher nicht im erwarteten Umfang funktioniert. Damit gewinnt der Betreiber Zeit, notwendige Reparaturen und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.“

Batteriespeicher in der Lastspitzenoptimierung

Batteriespeicher werden inzwischen in Anlagen zur Lastspitzenoptimierung eingesetzt. Ein einziger Ausfall oder eine Fehlfunktion während einer Lastspitze kann zum Verlust der Netzentgeltersparnis eines ganzen Jahres führen. Die Schadenhöhe liegt in vielen Fällen in der gleichen Größenordnung wie die gesamte Investition. Marsh hat daher für mögliche Vermögensschäden bei der Lastspitzenoptimierung eine spezielle Absicherung entwickelt. Wenn es als Folge

  • eines Sachschadens am Batteriespeicher,
  • eines Bedienungsfehlers,
  • des Versagens der gesamten Einheit inkl. Lastspitzenoptimierung

zur Lastspitze kommt und die vertraglich vereinbarte Benutzungsstundenzahl unterschritten wird, dann entschädigt die Versicherung die verlorene Netzentgeltersparnis.

Die Versicherung der Netzentgeltersparnis ist nur in Kombination mit der Allgefahrenversicherung möglich. Zusätzlich kann die Deckung um eine Haftpflichtversicherung zum Schutz bei Schäden Dritter erweitert werden.

Weitere Informationen zu dieser Versicherung >>>

Bildquelle: Wikipedia – Von Kauk0rEigenes Werk, CC BY-SA 3.0

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