Bearbeitungsgebühren für Solarkredite sind unwirksam und können zurückgefordert werden

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Bei der Finanzierung von Solaranlagen müssen insbesondere die privaten Haushalte häufig einen Solarkredit aufnehmen. Oftmals werden bei Abschluss von Darlehensverträgen bei den Banken auch entsprechende Bearbeitungsentgelte fällig. Doch wie sieht es nun eigentlich aus, wenn private Hausbesitzer auf ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage errichten und dadurch steuerlich gesehen zu einem Unternehmen werden?

Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind für Hausbesitzer interessant

Am 13.05.2014 wurden unter den Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes gefällt und hierdurch die Unwirksamkeit eines Bearbeitungsentgeltes für Privatkredite bestätigt. Dies berichtete die Münchener Anwaltskanzlei Rössner. Dabei hat sich das BGH bisher noch nicht eindeutig zur Frage des Bearbeitungsentgeltes bei Unternehmerkrediten entschieden. Insbesondere private Hausbesitzer sind an dieser Entscheidung besonders interessiert, da sich bei ihnen die Frage nach einem Bearbeitungsentgelt ihrer Darlehen stellt, wenn sie mit eigenen Photovoltaikanlagen steuerlich gesehen dadurch zu Unternehmen werden.

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Bereits am 09.01.2013 wurde in einer mündlichen Verhandlung in einem Verfahren eines Kleinstproduzenten vom BGH die Auffassung vertreten, dass ein Photovoltaik-Kunde als Verbraucher einzustufen sei (Aktenzeichen VIII ZR 121/13). Jedoch kam ein Anerkenntnis des Verkäufers dem BHG-Urteil zuvor. Kleinstproduzenten können daher auf eine sogenannte höchstrichterliche Behandlung als Verbraucher hoffen. Nach den beiden obengenannten Urteilen vom 13.05.2014 wäre die aktuelle Rechtsprechung des BGH anzuwenden und somit wären die Bearbeitungsentgelte unwirksam. Diese könnten dann zurückgefordert werden.

Sind Bearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen auch für gewerbliche Photovoltaikanlagen unwirksam?

Die befragten Anwälte betonen, dass auch diejenigen, die Darlehensverträge für den gewerblichen Betrieb einer Photovoltaik-Anlage abgeschlossen haben, die Unwirksamkeit des Bearbeitungsentgeltes und dessen Rückzahlungsanspruch auf ein rechtskräftiges Urteil stützen könnten. Ein Beispiel stellt ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 15.11.2013 dar (Aktenzeichen 18 C 3194/13). In der Stadt Nürnberg ging es um Kredite, die für eine gewerbliche Nutzung von PV-Anlagen aufgenommen wurden. Damals hatte das Gericht festgestellt, dass ein Gewerbetreibender durch eine Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes in gleicher Weise wie ein privater Verbraucher unangemessen benachteiligt würde.

Ein Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Bearbeitungsentgelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht

Viele Banken stützen sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jedoch wurde auch hier gerichtlich entschieden, dass ein Rückzahlungsanspruch auf das Bearbeitungsentgelt besteht, wenn dieses in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rössner erklären, dass die mit dem Bearbeitungsentgelt abgegoltene Tätigkeit der Bank lediglich in ihrem eigenen Interesse lag. Übrigens tritt eine Verjährung für die Rückforderung erst drei Jahre nach dem Ende des Jahres ein, in dem die Gebühr gezahlt wurde.

Was sind Bearbeitungsentgelte?

Bisher wurden bei den meisten Kreditverträgen der Kreditinstitute Bearbeitungsgebühren ausgewiesen. Diese Gebühren fallen meist in unterschiedlicher Höhe an. Es handelt sich hierbei um Kostenerstattung bei der Prüfung der Bonität des Darlehensnehmers, Verwaltungskosten, Kapitalbeschaffungskosten und sonstige Vertragskosten. Diese Bearbeitungsentgelte stellen für den Verbraucher eine nicht unbedeutende Belastung dar. Immerhin wird hierdurch nicht der gesamte Darlehensbetrag ausgezahlt. Von daher muss der Finanzierungsbedarf entsprechend höher angesetzt werden.

Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung sind diese Bearbeitungsentgelte unwirksam und können zurückgefordert werden. Wichtig ist, dass sich die Verbraucher auf keinen Fall von den Banken einschüchtern lassen sollen. Meist berufen sich die Banken auf die Kosten für eine Bonitätsprüfung und die Bearbeitung des Kredites. Dennoch ist diese Vorgehensweise unzulässig. So ist bei einer Uneinsichtigkeit seitens der Bank ein Gang vor das Gericht auf jeden Fall erfolgversprechend. Dennoch sollte in diesem Fall auch der Streitwert berücksichtigt werden. Die Bearbeitungsgebühren liegen in der Regel im Bereich von mehren hundert Euro.

Bildquelle: © Karl-Heinz Laube / pixelio – www.pixelio.de

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

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