Kann man selbstproduzierten Strom an der Strombörse verkaufen?

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Strombörsen sind Großhandelsplätze für Stromprodukte, sie werden wie die Börsen für Finanzprodukte durch Angebot und Nachfrage geregelt. Selbst produzierter Strom, beispielsweise aus kleineren Solaranlagen, kann an den Strombörsen aus mehreren Gründen nicht angeboten werden. Für solche Stromprodukte bietet sich die Vor-Ort-Vermarktung an. Hierbei sind allerdings diverse Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere sollte der Strom nicht durch öffentliche Netze geleitet werden, da ansonsten Netzentgelte, die Ökostromumlage und Konzessionsabgaben fällig werden. Dies würde die Wirtschaftlichkeit der Solaranlagen deutlich reduzieren.

Das Prinzip der Strombörsen

Für Deutschland und einige Nachbarländer ist die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig die zentrale Strombörse. Die Marktteilnehmer setzen sich aus Stromlieferanten, Industrieunternehmen, Stadtwerken sowie Banken zusammen. Aus ihrem Zusammenwirken ergeben sich die Strompreise am Energiemarkt. Die Strombörse hat die Aufgaben, den Teilnehmern faire An- und Verkaufspreise zu sichern und den jeweiligen Energiebedarf zu garantieren. An der Strombörse werden vorwiegend Termingeschäfte für die Zukunft abgeschlossen, die Handelsvolumen liegen im Giga- oder Terawattbereich. Selbst produzierter Strom aus privaten PV-Anlagen kann dort nicht gehandelt werden, zumindest nicht direkt.

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Selbst produzierter Strom muss in Zukunft selbst vermarktet werden

Durch die Novellierung des EEGs (Erneuerbare Energien Gesetz) wurden die Netzbetreiber von ihrer Abnahmepflicht für Ökostrom entbunden, Anlageneigner sollen sich zukünftig selbst um die Vermarktung kümmern. Doch bietet das EEG auch Lösungen zur Selbstvermarktung. Das Erneuerbare Energien Gesetz unterstützt die dezentrale Stromversorgung durch regionale und lokale Solaranlagen. Denn große Kraftwerke sowie Stromnetze werden durch viele kleinere PV-Anlagen entlastet, diese versorgen ihre unmittelbare Umgebung mit Ökostrom. Selbst produzierter Strom, welcher aus kleineren PV-Anlagen stammt, wird durch das EEG auf zwei Wegen gefördert:

  1. Selbst produzierter Strom für den Eigenverbrauch ist frei von sämtlichen Abgaben oder Umlagen.
  2. Selbst produzierter Strom für die Vor-Ort-Vermarktung wird nur durch eine reduzierte EEG-Umlage belastet. Diese ist zwei Cent niedriger als bei anderen Stromprodukten.

Wichtige Voraussetzung für beide Optionen ist, dass selbst produzierter Strom nicht durch öffentliche Netze zum Verbraucher gelangt. Es muss also eine Direktleitung zwischen der produzierenden Anlage und dem Verbrauch beziehungsweise dem Kunden bestehen. Das EEG schreibt darüber hinaus die unmittelbare und räumliche Nähe zwischen der Solaranlage und der Verbrauchsstelle vor. Diese Wortwahl mag für viele Verbraucher irreführend klingen, in der Tat ist damit auch nicht die Distanz angesprochen. Mit unmittelbarer Nähe ist gemeint, dass Produzent und Verbraucher über die gleiche Umspannstelle mit der nächsthöheren Spannungsebene verbunden sind.

Selbst produzierter Strom hat auch durch den Eigenverbrauch viele Vorteile

Im Eigenverbrauch liegen derzeit die meisten Vorteile für die Verbraucher, durch die ständig steigenden Strompreise werden die Vorteile zunehmend größer. Aufgrund der aktuellen Novellierung des EEGs wurden kleine PV-Anlagen bis zu 10 KW Leistung vollkommen von der Ökostromumlage befreit, solange der Strom zum Eigenverbrauch verwendet wird. Darüber hinaus kommen auf den Betreiber keine weiteren Verpflichtungen zu.

Selbst produzierter Strom, welcher an Dritte verkauft wird, bringt Verpflichtungen mit sich

Sobald selbst produzierter Strom in die Vor-Ort-Vermarktung fließt, wird der Erzeuger vom Gesetzgeber wie ein Energieversorgungsunternehmen behandelt. Neben der reduzierten Ökostrom-Umlage kommen einige andere Aufgaben auf ihn zu. Doch solange bei der Vermarktung keine öffentlichen Leitungen in Anspruch genommen werden, bleiben sowohl die Pflichten als auch die Kosten überschaubar.

Selbst produzierter Strom sollte nicht durch die öffentlichen Netze geleitet werden

Wird ein Kunde von einer kleinen PV-Anlage über öffentliche Leitungen versorgt, kommen auf den Betreiber die gleichen Kosten zu, mit denen die großen Stromversorger behaftet sind.

  1. Es fällt die Ökostromumlage in voller Höhe an.
  2. Netzentgelt wird fällig.
  3. Konzessionsabgaben werden erhoben.

Aufgrund der finanziellen Belastung ist von der Inanspruchnahme der öffentlichen Netze abzuraten. Sollte kein potenzieller Kunde in der Nähe sein, der über eine Direktleitung beliefert werden kann, sollte selbstproduzierter Strom in Solarbatterien gespeichert oder die Anlage entsprechend gedrosselt werden.

Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio – www.pixelio.de

Stephan Hiller ist Betriebswirt (Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin und in Cambridge, UK) mit umfangreicher Geschäftsführungs- und Start-Up Erfahrung. Er hat sich erfolgreich darauf spezialisiert, den Finanzbereich und das Controlling junger Unternehmen operativ zu betreuen und Start-Ups strategisch sowie in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Finanzen zu beraten. Er verfügt über umfassende kaufmännische Erfahrungen, die er durch mehrjährige Berufstätigkeit für internationale Unternehmen im In- und Ausland aufgebaut hat. Hierunter waren u.a. Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, aus der Automobilindustrie, Solarmodulhersteller und Projektentwickler aus dem Bereich erneuerbare Energien. Weiterhin hat er mehrere Unternehmensgründungen im Bereich erneuerbare Energien initiiert und erfolgreich mit aufgebaut. Stephan hat zusammen mit Ajaz Shah energyload.eu im Oktober 2013 gegründet.

1 Kommentar

  1. Bei den diversen Anwendungsbeispielen bleibt eine weitere Möglichkeit bisher unerwähnt:
    eine kleine PV-Anlage zum Selbstverbrauch mit gebrauchten Solar-Modulen.
    Aktuell wird der Gebraucht-Markt immer größer, bedingt dadurch, das Anlagen durch effizientere ersetzt werden, Insolvenzen usw. Nicht immer kann von Händlern ein Nachweis über Dauer des bisherigen Einsatzes, den Ort und den Grund des Abbaus erbracht werden, was nicht zwingend bedeutet, dass die Module irgendwo gestohlen wurden. Ohne diesen Nachweis gibt es von der Netzagentur keine Einspeisevergütung. Der Netzbetreiber verlangt dann, wie ich in einem Informationsgespräch erfahren habe, dass ich dann einen Energieversorger finden muss, der den überschüssigen Strom abnimmt. Bei der von mir geplanten Anlage von 3 bis 3,6KW würde kein großer Überschuss anfallen, der aber eben auch dann, wenn es nur 20KWH im Monat wären, abgenommen werden muss. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass sich ein Energieversorger darauf einläßt, unter Anfall von Verwaltungsaufwand ein paar lumpige Kilowattstunden Strom abzunehmen. Jetzt kommt sicher wieder die Frage auf, warum ich denn keine neuen Module verwende. Ganz einfach, weil eine Anlagemeiner geplanten Größe rund 5000€ kostet, gebraucht jedoch nur rund 1300€. Dabei geht es mir in erster Linie um den Selbstverbrauch. Ich will damit kein Geld verdienen und würde den Überschuss verschenken, nur wird vermutlich auch niemand geschenkten Strom haben wollen. Gibt es für diese Konstellation eine Lösung oder bleibt bei gebrauchten Modulen ohne die erwünschte Historie nur die Vernichtung?

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